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Wichtiger Hinweis: Rückübermittlung der Änderungsbescheide/Folgebescheide vorübergehend für alle Bundesländer ausgesetzt

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DATEV-Mitarbeiter
Jasmin_Pfeifer
DATEV-Mitarbeiter
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Die Finanzverwaltung hat die Rückübermittlung der Änderungsbescheide / Folgebescheide vorübergehend für alle Bundesländer ausgesetzt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsdokument 1003532 .

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