Es wäre sinnvoll eine Gutschrift des Mandanten für die nächste Rechnung bereits vorzumerken.
Hallo NadineStrobel,
Sie haben die Möglichkeit entweder einen negativen Betrag in einer Gebührenposition zu hinterlegen oder die Abrechnungsart einer Gebührenposition auf Gutschrift umzustellen. Die entsprechenden Gebührenpositionen können Sie dann, je nach Bedarf, Rechnungen zuordnen bzw. die Zuordnung aufzulösen.
In folgenden Informations- bzw. Hilfedokumenten finden Sie die entsprechenden Beschreibungen.
- Unter Punkt 7 wird das Erstellen bzw. Ändern der Gebührenpositionen beschrieben (https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9262862?hitMarkTerms%5B%5D=rw40_9262862&hitMarkTerms%5B%5D=9262862)
- Unter Punkt 3 wird das Entfernen und Sichern von Gebührenpositionen beschrieben (https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9262862?hitMarkTerms%5B%5D=rw40_9262862&hitMarkTerms%5B%5D=9262862)
- "Gutschriftrechnung erstellen in Rechnungsschreibung" (https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1003899?hitMarkTerms%5B%5D=rw40_1003899&hitMarkTerms%5B%5D=gutschrift%2520erstellen)
Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns im Service über die gewohnten Kanäle melden.
Viele Grüße aus Nürnberg.
Sven Müller
DATEV eG