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Rechnungsschreibung; Proberechnung nicht mehr möglich bei digitaler Rechnung?

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letzte Antwort am 11.09.2020 16:40:29 von Kerstin_Schulz
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manz
Einsteiger
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Hallo,

nachdem ich einige Mandanten auf Digitale Rechnung/email/Einzelversand umgestellt habe, kann

ich keine Proberechnung mehr drucken. Nur die temporäre Rückstellung auf "nein" bei E-Rechnung erscheint mir kein optimaler Weg.

 

Gibt es bei den Anwendern dafür eine Lösung?

Wilfried Manz

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
563 Mal angesehen

Hallo manz,

 

ein Probedruck ist nicht möglich bei digitalen Rechnungen.

 

Alternativ kann für den Probedruck die Auswertung "Aktuelle Rechnungswerte" im Rechnungsdispoblatt verwendet werden. Hier finden Sie alle Inhalte der Rechnung und zusätzlich auch Informationen zu Kosten, Deckungsbeitrag und weitere. Die Auswertung kann ausgedruckt werden. Bei einem umfangreichen individuellen Gebührentext ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieser nicht komplett angezeigt und ausgegeben wird.

 

Bei noch nicht abgerechneten Rechnungen, können Sie, wie Sie bereits erwähnt haben, auch kurzfristig die Angabe in den Grundwerten der Rechnung bei E-Rechnung / Digitale Rechnung von <keine Angabe> auf <Nein> umstellen und einen Probedruck der Rechnung durchführen. Bitte achten Sie im Nachgang darauf, dass Sie die Einstellung wieder auf <keine Angabe> setzen. Damit die Einstellungen aus den Mandantenstammdaten wieder für diese Rechnung relevant sind.

 

Schöne wochenendliche Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 11.09.2020 16:40:29 von Kerstin_Schulz
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