Hallo Zusammen,
nach der Installation der neuen updates habe ich ein neues Rechnungsformular zwecks Nutzung des Leistungsdatums angelegt.
Es funktioniert auch soweit, dass entweder 19% USt oder 16% USt in der Rechnung ausgewiesen werden.
Ich möchte jetzt gern eine Rechnung erstellen, in der mehrere Leistungsdaten angegeben werden, zum Beispiel Datum im Mai und Datum im Juni. Dies funktioniert mit der Begründung "unterschiedliche" Voranmeldungszeiträume nicht. Da ich umsatzsteuerlich die IST-Versteuerung nutze, ist es eigentlich egal, wann der Leistungszeitraum ist.
Eine andere Darstellung ist zwar möglich, aber kann dies trotzdem so dargestellt werden?
Noch interessanter ist für mich, ob ich eine Rechnung mit Leistungsdatum Juni und Juli, sprich auch mit differenzierten USt-Sätzen erstellen kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kurz und bündig: Nein.
Das Programm EOclassic bekommt die Information über den Leistungszeitpunkt aus den Angaben in der Maske "Grundwerte" und da geht nur ein Leistungsdatum. Irgendwo hier gibt es auch einen Thread dazu.
Wenn es mit mehreren Leistungszeitpunkten in einer Rechnung klappen soll, benötigt ein Programm für jede (!) Leistung den Zeitpunkt, ich weiß nicht was einfacher ist, Rechnung oder Leistung.
Ich habe meine Rechnungsvordruck so angelegt, dass ich für jede abzurechnende Leistung ein Leistungsdatum erfassen muss.
Grundsätzlich funktioniert dies auch, in der Rechnung wird jedes Leistungsdatum hinter der abzurechnenden Leistung aufgeführt.
Aber, dass Leistungsdatum muss in einem Monat sein - dies möchte ich gern geändert haben
Rechnungsformular noch einmal angepasst - und es funktioniert - zumindest bis 30.06.2020 und nach 01.07.2020
Danke 🙂
Hallo Tammo_2012,
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Ihr Formular so anpassen konnten, dass Sie zwei unterschiedliche Leistungszeiträume angeben können und somit beide USt-Sätze auf der RE haben?! Wenn ja, vielleicht könnten Sie mir sagen, welche Einstellung Sie da vorgenommen haben?! Denn ich habe immer die Fehlermeldung, dass "alle erfassten Leistungsdaten innerhalb einer Rechnung im gleichen Umsatzsteuerzeitraum liegen müssen".
Die Antwort von der DATEV war auch, dass man zwei Rechnungen schreiben muss und nicht beide USt-Sätze auf die RE bekommt!
Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Antwort 🙂