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Rechnungschreibung und Kostenkontrolle / Skonto

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letzte Antwort am 28.09.2022 18:49:12 von wielgoß
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SvenJanning
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
204 Mal angesehen

Ist es möglich Mandanten, die Lastschrift haben, Skonto einzuräumen und diesen direkt beim Einzug über Zahlungsverkehr abzuziehen?

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wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 2
197 Mal angesehen

Hallo SvenJanning,

 

der Hinweis auf Skontoabzug ließe sich über den Text zur jeweiligen Zahlungsträgerart abbilden.

 

Die Berücksichtigung des Skontos würde aber nur über den Weg des Zahlungsvorschlages im Buchführungsbestand der Kanzlei funktionieren. Also Rechnungen übergeben und anschließend im Rechnungswesen die Lastschriften mit Skontoabzug erstellen.

 

Die direkte Schnittstelle aus der Rechnungsschreibung an den Zahlungsverkehr kann kein Skonto berücksichtigen.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 28.09.2022 18:49:12 von wielgoß
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