Ist es möglich Mandanten, die Lastschrift haben, Skonto einzuräumen und diesen direkt beim Einzug über Zahlungsverkehr abzuziehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo SvenJanning,
der Hinweis auf Skontoabzug ließe sich über den Text zur jeweiligen Zahlungsträgerart abbilden.
Die Berücksichtigung des Skontos würde aber nur über den Weg des Zahlungsvorschlages im Buchführungsbestand der Kanzlei funktionieren. Also Rechnungen übergeben und anschließend im Rechnungswesen die Lastschriften mit Skontoabzug erstellen.
Die direkte Schnittstelle aus der Rechnungsschreibung an den Zahlungsverkehr kann kein Skonto berücksichtigen.
Beste Grüße
Christian Wielgoß