Hallo liebe Community,
wir haben folgendes "Problem":
Wir bekommen im Bescheidabgleich die Rückmeldung, dass die UStE beim FA bearbeitet wurde und ggf. auch eine Abrechnung/ Mitteilung in Papierform eingeht:
Manche USt-Abrechnungen/ Mitteilungen kommen trotzdem per Post. Das es sich um ein Versehen handelt ist langsam ausgeschlossen, da es sich nun häuft im Bescheidabgleich.
Im Finanzamt konnte man uns da nicht wirklich weitergeholfen werden.
Hat jemand das auch schon bei sich in der Kanzlei? Hier ist das eher durch Zufall aufgefallen und nun ist die Frage, wie soll man den "Workflow" gestalten...so manch nicht digitale/r-Kollege/Kollegin hat schon das P in den Augen... 😲
Danke schonmal 🙂
Guten Morgen,
das Finanzamt ist grundsätzlich nicht verpflichtet Abrechnungen oder Mitteilungen zur Umsatzsteuer zu versenden. Ich weiß nicht, aus welcher Ecke in Dtl. Sie kommen, aber hier bei uns (Leipzig) ist das eher ganz selten. Bescheide werden ja nur bei Abweichungen versandt.
Daher ist diese Art der Rückmeldung der Datev eigentlich super. Sie wissen Bescheid, dass die Erklärung bearbeitet wurde und es keine Abweichungen gegeben hat. Und entweder es kommt noch Papier - oder nicht. Das ist in dem Fall ja egal, da Sie auch so Bescheid wissen.
@Gelöschter Nutzer
Die Mitteilung zur Umsatzsteuer in Schriftform erfolgt in den meisten Fällen bei Guthaben und beinhaltet die Zustimmung und damit die Freigabe des Guthabens. Ebenfalls gerne genommen ist die Variante der Vorauszahlungsdifferenzen zwischen Finanzverwaltung und Buchführung. Die lassen sich dadurch recht gut aufklären.
Ob die Abrechnung beim Berater oder beim Mandanten ankommt hängt mit der Zeiteilung des Verfahrens und der Fassung der Vollmacht zusammen. Je nach Bundesland und der dort vorherrschenden Rechtsauffassung wird die Abrechnung entweder dem Erhebungsverfahren oder dem Festsetzungsverfahren zugeordnet. Hat der Berater eine Vollmacht nur für das Festsetzungsverfahren (wer will schon dauern Mahnungen für eine Mandanten bekommen) bekommt er die Abrechnung nicht wenn dieses im Bundesland dem erhebungsverfahren zugeordnet ist.
Die elektronischen abstimmdaten kommen aber immer.
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich werde das hier mal weitergeben und dann muss man das wohl so hinnehmen 🙂
@Thomas_Kahl Unsere Kanzlei sitzt in NRW/ Grenze Niedersachsen...daher Bescheide aus vorwiegend zwei Bundesländern. Bisher haben wir eigentlich immer alles in Papier bekommen, aber anscheinend wird es nun nach und nach geändert 🤔
Letztendlich gibt es in der Regel ja keine Abweichungen und die Zukunft deutet ja auf digitale Bescheide...muss man sich irgendwann auch mal anfangen dran zu gewöhnen 🙂
@einmalnoch In unseren Vollmachten haben wir zu 99% ausgeschlossen, Mahnungen zu erhalten...ich glaube, dafür kann man dann eine Person für abstellen, die diese dann stets und ständig weiterleiten muss. Aber gut zu wissen, dass dies auch mit dem Verfahren zusammenhängt. Man lernt doch täglich was neues dazu 🙂