Hallo,
am 01.08.2022 ist die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft getreten.
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater, die in unterschiedlichsten Rechtsformen arbeiten, bringt sie wichtige Neuerungen mit sich. Aufgrund der Änderung des § 1 StBVV ist sie dann von allen Berufsausübungsgesellschaften und nicht nur von Steuerberatungsgesellschaften, anwendbar. Bei Gebührentexten und Berechnungen ergeben sich keine Änderungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.datev.de/stbvv
Schon am 18.06.2022 ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform eine neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten. 2 neue Gebühren stehen seitdem zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Hilfe-Dokumenten:
- Aktuelle Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV 2022) einstellen in Rechnungsschreibung- Dok.-Nr. 1071275
- Steuerberatervergütungsverordnung: von Version 01.07.2020 auf 18.06.2022 wechseln in Eigenorganisation comfort - Dok.-Nr. 1071276
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG