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Nachtrag Identifizierung nach Geldwäschegesetz

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KH_12
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo zusammen,

 

nachdem wir jetzt auf DATEV umgestiegen sind, möchte ich gerne die Identifizierung der Mandate nachtragen.

 

Da die Mandate größtenteils bereits vor Jahren nach GwG identifiziert wurden und danach nur jährlich Überwachungsbögen der Geschäftsbeziehung an unsere Zentrale gemeldet wurden, bin ich mir nicht sicher welches Datum ich bei "Die Identifizierung wurde geprüft am" eintragen soll - das Datum der tatsächlichen Identifizierung oder das Datum der jährlichen (letzten) Überwachung (ohne Ausweis oder PostIdent)?

 

Vielen Dank.

 

 

Thema wurde in den Bereich Office Management verschoben und die Kategorie Allgemein zugeordnet.

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