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MyDATEV Kommunikation Freigaben - Fehlermeldung CSF003

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letzte Antwort am 05.10.2026 09:45:47 von David_Machhaus
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O_Yilmaz
Beginner
Offline Online
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Liebe DATEV Community,

 

wir haben in unserer Kanzlei folgendes Problem: 

 

wir als Kanzlei haben uns MyDATEV Kanzlei bestellt und das Produkt MyDATEV Kommunikation eingerichtet. Alle Mandantendaten in Basisdaten online sind auch hochgeladen.
Jetzt wollten wir für die erste Steuererklärung die Mandantenfreigabe nutzen und stoßen leider immer auf die Fehlermeldung (Für die Anwendung MyDATEV Kommunikation existiert keine Lizenz Fehlercode: #CSF003 Bestellen Sie sich MyDATEV Kommunikation bzw. richten Sie die Anwendung ein). Für MyDATEV Kanzlei habe ich mir selber die Lizenz zugeordnet und in Rechteverwaltung online unter MyDATEV Übergreifende Anwendungen / Kommunikation entsprechend das Recht vergeben. Der Lizenzabruf vom RZ erfolgte und zudem auch die Löschung des Cache des Browsers. Leider komme ich nicht weiter. 

 

Ich habe DATEV Lizenzverwaltung online abgeprüft; Benutzerlizenz Einzelanwendung. Die Lizenz wurde meiner Person zugeordnet.

Anschließend erfolgte eine erneute Mandantenregistrierung für den betroffenen zentralen Mandanten. Leider mit dem selben Ergebnis.

 

Zudem muss ich jedoch erwähnen, dass wir 2 Kanzleien mit verschiedenen Beraternummern auf die selbe Datenbank zugreifen. Für Zwecke der DATEV Basisdaten online wurden im Vorfeld mit Hilfe unseres Systemadministrators die Daten in die DATEV-Cloud bereitgestellt (Thema - DATEV Basisdaten online in Bürogemeinschaften / Kooperationen).

Im Anschluss konnten wir die Daten unserer Mandanten im MyDATEV Portal einsehen. Daraufhin erfolgte die Bestellung und Einrichtung von MyDATEV Kanzlei für unsere Kanzlei sowie die Mandantenregistrierung für einige Testmandate.

Da ich auch als externer Benutzer der anderen Kanzlei anderen Beraternummer vorhanden bin, gehe ich stark davon aus, dass DATEV bei den Freigabeprozessen mich als externen Benutzer unter der anderen Beraternummer erkennt.

Könnte unser Problem darin bestehen, dass zum externen Benutzer keine Lizenzzuordnung für MyDATEV Kanzlei vorhanden ist? Müssten wir dann insofern für die andere Beraternummer MyDATEV Kanzlei bestellen und eine Lizenzzuordnung für mich als Benutzer unter der anderen Beraternummer vornehmen?

 

Sie merken, ich habe mich ziemlich mit der Thematik beschäftigt. 

Ein Servicekontakt mit einer Kontak-ID liegt auch vor, aber die Informationen konnten mir zum Lösen des Problems nicht weiterhelfen, da bereits alles umgesetzt wurde wie bereits vom DATEV Mitarbeiter geschildert.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
David_Machhaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
137 Mal angesehen

Hallo @O_Yilmaz ,

 

ich habe Ihnen soeben eine private Nachricht in der Community geschrieben. Sobald wir die benötigten Informationen haben und die Problematik lösen konnten, werden wir selbstverständlich in diesem Thread darüber informieren.

Viele Grüße aus Nürnberg, David Machhaus
Service Dokumentenmanagement | DATEV eG
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O_Yilmaz
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Machhaus,

 

ich glaube ich bin einen großen Schritt weitergekommen.

Zwischenzeitlich konnte ich bei unserer anderen Kanzlei (ich nenne Sie jetzt einfach Beraternummer 1) MyDATEV Kanzlei und DATEV Kommunikation bestellen und einrichten. Dort konnte ich mir (DATEV-Benutzer) eine Lizenz und zusätzlich die entsprechenden Freigaben unter DATEV Rechteverwaltung online vergeben.

 

Ich fasse zusammen: ich bin Mitarbeiter in der Kanzlei mit der Beraternummer 2, welche an der Kanzlei mit der Beraternummer 1 angebunden ist. Grundsätzlich kann ich mit meinen Zugangsmedien SmartCard / SmartLogin zur Beraternummer 2 MyDATEV Kanzlei & DATEV Kommunikation nutzen.

 

Mein Problem: sobald ich z.B. eine Einkommensteuererklärung aus dem Programm heraus "bereitstellen zur späteren Übermittlung an das Finanzamt mit Mandantenfreigabe" anstoße, muss ich mich im weiteren Verlauf als Benutzer (und nicht mit meiner SmartCard, da er mich sonst als Mitarbeiter unter der Beraternummer 2 erkennt) anmelden, da ich auf der Programmebene als DATEV Benutzer unter der Beraternummer 1 hinterlegt bin. Mittlerweile funktioniert es, aber wir müssen doppelte Lizenzen für jeden Kanzleimitarbeiter vergeben, damit wir wie von der DATEV ursprünglich angedacht, die Produkte und die Arbeitsprozesse reibungslos nutzen können. Besteht die Möglichkeit diese Lizenzkosten erstattet zu bekommen? Auf das Jahr hochgerechnet wären wir nämlich bei einem einstelligen Tausenderbetrag! 

 

Wir gehen die nächsten Steuererklärungen an und sofern das Problem weiterhin besteht würde ich mich hier noch einmal melden...

 

Vielen Dank für die Hilfestellung!

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DATEV-Mitarbeiter
David_Machhaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Hallo @O_Yilmaz ,

 

bitte melden Sie sich erneut per Servicekontakt bei uns, damit wir das Thema Lizenzkosten detailliert besprechen können.

Viele Grüße aus Nürnberg, David Machhaus
Service Dokumentenmanagement | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.10.2026 09:45:47 von David_Machhaus
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