Hallo,
Eigenorganisation classic / ZMSD -> Mandant inaktiv setzen
Das Programm nimmt diverse Prüfschritte vor, um zu bestimmen, ob der Mandant inaktiv gesetzt werden kann.
Dabei wird auch der Bereich "Rechnungsschreibung/Aufträge" geprüft.
Aus meiner Erinnerung heraus konnte in früheren Programmversion ein Mandant nicht inaktiv gesetzt werden, wenn nicht abgerechnete Kostenpositionen existierten. Eine zweckmäßige Lösung, weil dann Kostenpositionen zwingend schlussabgerechnet werden müssen.
Mit der aktuellen Version wird allerdings keine Fehlermeldung ausgeworfen und der Mandant kann trotz offener Kostenpositionen inaktiv gesetzt werden.
Gibt es Einstellmöglichkeiten, um das gewünschte Verhalten zu produzieren?
Beste Grüße
Karl-Michael Reuter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte dem Kanzleiverantwortlichen keine Steine in den Weg werfen, wenn ein Mandant - aus welchem Grunde auch immer - auf "inaktiv" gesetzt werden muß. (Kündigung eines Mandates...)
Das "inaktiv" soll in erster Linie dafür sorgen, daß keine weiteren Kostenpositionen mehr produziert werden.
Man kann nicht Löschen bei offenen Kostenpositionen. Inaktivsetzen ging schon immer.
Danke, das ist ein gutes Argument für diese Konfiguration.
Allerdings wäre ein Hinweis auf das Vorhandensein von unabgerechneten Kostenpositionen beim Inaktivsetzen sehr hilfreich.