Hallo,
soeben kam die Frage auf, ob es aus datenschutzrechtlichen Gründen erlaubt ist, den Namen des AN auf der Lohnrechnung zu erwähnen, wenn für diesen bespielsweise eine Bescheinigung bei Krankheit berechnet wird.
Hat jemand schon mal was davon gehört oder wie wird es bei Ihnen gehandhabt?
Guten Morgen,
wir erwähnen keinerlei Namen der AN auf der Lohnrechnung. Dieser wird auch nicht mit der Gebührenposition übergeben. Der Mandant hat immer die Möglichkeit nachzufragen.
Einen schönen Tag.
S. Jahn