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Honorarvereinbarung mit glatten Werten im Auftrag

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letzte Antwort am 13.01.2023 10:38:09 von ks_Hannover
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ks_Hannover
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Liebe Community, 

in unserer Kanzlei werden die Einzelbeträge, die sich bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert ergeben, auf einen glatten Betrag auf- oder abgerundet. So wird statt € 545,26 ein Betrag von € 545,00 in Rechnung gestellt. 

Zur Vereinfachung würde ich diesen Wert gerne in der Honorarvereinbarung hinterlegen, damit er auch in  Teilaufträgen erscheint. Dort kann ich zwar den Zehntel-Satz hinterlegen, allerdings nicht den "geglätteten" Betrag. 

Gibt es hierzu eine Lösung - eventuell auch in der Bestandspflege? Wenn ja, wie muss ich vorgehen?

 

Danke für ein Feedback und viele Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
FlorianMeiers
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo ks_Hannover,

 

bei der Abrechnung nach Gegenstandswert können in der Honorarvereinbarung die Zehntelsätze hinterlegt werden und der Wert des Gegenstandswerts. Der Betrag wird dann aus beiden Werten ermittelt. Eine Rundung ist nicht möglich, da die Berechnung dann nicht mehr stimmt.

 

Sie können den gewünschten Gegenstandswert in der Honorarvereinbarung hinterlegen oder eine andere Abrechnungsart nutzen, z. B. eine Pauschale und dort den Wunschbetrag vorbelegen.

Freundliche Grüße - Florian Meiers
DATEV eG
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ks_Hannover
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Meiers, 

 

danke für die Rückmeldung! Eine andere Lösung wäre schön gewesen, allerdings hatte ich mich schon auf diese Antwort eingestellt. 

Viele Grüße aus Hannover

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letzte Antwort am 13.01.2023 10:38:09 von ks_Hannover
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