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Gegenstandswerte Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle

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letzte Antwort am 25.11.2020 16:17:28 von Pia_Auerochs-Rehlinger
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klunk_w
Erfahrener
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Guten Tag,

 

Wenn ich bei Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle eine Rechnung schreibe, wird mir bei manchen Mandanten der Gegenstandswert (für die Buchhaltung) jeden Monat vorgegeben. Bei anderen Mandanten muss ich diesen jeden Monat neu eingeben. Gibt es da eine Einstellung oder wie kann man hinterlegen dass dieser nicht gelöscht wird.

 

Mfg

Klunk

DATEV-Mitarbeiter
Pia_Auerochs-Rehlinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
652 Mal angesehen

Hallo,

 

damit der Gegenstandswert in der automatisch angelegten Folgegebühr übernommen wird, muss dies direkt in der Gebühr eingestellt werden.

 

-  Rechnung öffnen
-  doppelklicken auf die Gebühr
-  im unteren Bereich das Register "Gebührendetails" wählen  

-  Haken setzen bei "GW vorbelegen"

 

In der Folgerechnung wird nun der Gegenstandswert in der Gebühr vorbelegt.


Tipp:

Informationen zur Übergabe von Gegenstandswerten aus leistungserstellenden Programmen an die Rechnungsschreibung finden Sie unter der Dokumentnummer 1034830 in der Info-Datenbank.


Über den folgenden Link können Sie das betreffende Dokument öffnen:
http://www.datev.de/info-db/1034830

 

liebe Grüße

Pia Auerochs-Rehlinger

Datev eG

Service EO compact/classic

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letzte Antwort am 25.11.2020 16:17:28 von Pia_Auerochs-Rehlinger
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