Berufsrechtlich habe ich hier keine Bedenken. Die BStBK hat verkündet, dass auf § 9 StBVV verzichtet werden kann, wenn sich die Vertragspartner hierauf einigen. Genauso handhaben wir das! Und für die 1-2 Fälle bei denen dieses Thema kritisch sein könnte, kann man die Rechnung ja unterschreiben.