Hallo in die Runde,
folgende Daten habe ich erfasst:
Dann kommt folgende Fehlermeldung:
Frage: Liegt es an DATEV, Elster-Schnittstelle oder sitzt das Problem (Klassiker) vorm PC?
Viele Grüße
Jens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
naja als Praktiker würd ich einfach ne 0 eintragen.
Obs nun an Datev oder an Elster liegt... egal 😉 Hauptsache der Fragebogen ist raus.
Grüße
Hepsinger
Das liegt daran, dass bis 2023 auch Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet waren und dort brav ihr Null eintragen durften. Erst mit dem Wachstumschancengesetz wurde das für Veranlagungszeiträume ab 2024 gestrichen. Irgendwann wird das dann in den Formularen berücksichtigt. Bis dahin gilt die Praktikerlösung von @Hepsinger
Naja, auch ein Kleinunternehmer kann z. B. durch igE eine Umsatzsteuerzahllast haben, da er u. U. Steuerschuldner ist. Ob das dann tatsächliche praktische Relevanz hat...
Guten Morgen Hepsinger,
wenn ich eine "Null" eintrage:
kommt folgende Fehlermeldung:
Was nun?
Viele Grüße
Jens
Da ist der Fragebogen ja schon schnell auf die Neuerungen des WC Gesetzes angepasst. Hier wurde der § 19 UStG in einigen Bereichen verändert. Die Entscheidung § 19, § 19 Option oder Regelbesteuerer sind relevanter geworden.
Und was würdest Du jetzt an meiner Stelle machen?
Office Management von DATEV kontaktieren, weil er gar nicht "abschickbar" ist?
Hallo @Jens_Bunte ,
im Unterpunkt „Zahllast / Überschuss (geschätzt)“ haben Sie im Auswahlfeld „Voraussichtliche Umsatzsteuer“ die Option „Überschuss (geschätzt)“ ausgewählt und dazu den Betrag von 0 EUR eingetragen.
In dieser Konstellation - unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung und dem Wert von 0 EUR - ist die Auswahl „Überschuss (geschätzt)“ nicht passend.
Bitte wählen Sie im Formular in Verbindung mit dem Wert von 0 EUR bei der Kleinunternehmerregelung die Option „Zahllast (geschätzt)“ im Auswahlfeld.
viele Grüße aus Nürnberg
DATEV eG
Sarah Reitzmann