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Fälligkeiten für laufende monatliche Abbuchungen im Zahlungsverkehr

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letzte Antwort am 29.03.2021 08:19:25 von danielaschulz
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danielaschulz
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

 

wenn ich die Aufträge so angelegt habe, dass jeden Monat die laufenden monatlichen Abschläge für z.B. Fibu an den Zahlungsverkehr übergeben werden, können dort ja die Zahlungsaufträge an die Bank gesendet werden.

Bisher hatten wir immer einen Abbuchungstag zum 01.01. des Monats für einen Teil der Mandanten und einen Abbuchungstag am 15.des Monats für die restlichen Mandanten (außerhalb vom Zahlungsverkehr).

 

Wie kann man denn die Fälligkeiten "auf Dauer" einstellen, dass der Zahlungsverkehr zum richtigen Zeitpunkt abbucht ? Oder muss ich dann immer die markieren, die abgebucht werden sollen ?

 

Wäre dankbar für Unterstützung.

 

Viele Grüße

 

Daniela Schulz

DATEV-Mitarbeiter
Jeannine_Schäffler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
187 Mal angesehen

Hallo Frau Schulz,

man kann im Zahlungsverkehr wiederkehrende Zahlungen anlegen und entsprechende Fälligkeiten hinterlegen. Fällige Zahlungen müssen allerdings aktiviert und von Ihnen selbst an die Bank gesendet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihnen hier eher Daueraufträge helfen würden, die im Online Portal Ihrer Bank zu erfassen wären. Im Zahlungsverkehr gibt es keine Möglichkeit Daueraufträge anzulegen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit unserem Programmservice Zahlungsverkehr via Servicekontakt in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Jeannine Schäffler

danielaschulz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Guten Morgen Frau Schäffler,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Unser gewünschten Ziel ist es, beim Fakturieren der monatlichen Abschläge  in der Fibu automatisiert zu verbuchen und diese dann in den Zahlungsverkehr zum Abbuchen zu übergeben; nicht, diese im normalen Online-Banking  nochmal "anzustoßen". Da es nicht geht, Fälligkeitsdaten einzugeben, müssen wir das einfach auf EINEN Abbuchungstermin umstellen ; dann passt es 🙂

 

Viele Grüße

 

Daniela Schulz

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letzte Antwort am 29.03.2021 08:19:25 von danielaschulz
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