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Fälligkeit automatisch einfügen

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letzte Antwort am 30.06.2020 15:34:24 von einmalnoch
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doppelterespresso
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Hallo, 

 

Ich würde im Programm "Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle" es gerne so einrichten, dass die Fälligkeit bzw. das Zahlungsziel für Mandanten ohne Zahlungsträger beim drucken automatisch aus den Grundwerten (wo sie bereits hinterlegt ist) übernommen wird. 

 

In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man dies über eine Formel im Rechnungsformular lösen kann, diese konnte ich aber leider noch nicht rausfinden. Kann mir da jemand helfen?

einmalnoch
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Hallo,

 

bevor ich hier etwas poste bitte ich um Informationen zur "Vorbildung" mit dem Reportgenerator. Wissen Sie wo er sich versteckt? Haben Sie schon einmal programmiert (kleinere Skripte reichen schon)?

 

Falls nein empfehle ich zunächst die einschlägigen Dokumente der InfoDB durchzulesen und sich den Reportgenerator einmal anzusehen.

 

Die Änderung ist eigentlich gar nicht so schwer, es besteht nur die Gefahr das Formular komplett zu zerlegen, das wiederum wäre natürlich keine gute Idee.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Pia_Auerochs-Rehlinger
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Hallo,

 

folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung um die Fälligkeit bzw. das Zahlungsziel für Mandanten ohne Zahlungsträger auf der Rechnung anzudrucken:


Möglichkeit 1:

   Sie können die Fälligkeit im Text für die Zahlungsträgerart K wie folgt anpassen:

- Programm Rechnungsschreibung

- in der Übersicht Kanzleidaten | Zahlungsträgerarten wählen

- Zahlungsträgerart K mit einem Doppelklick öffnen
   - > Text anpassen, ZB: Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tage durch Überweisung auf eines der genannten Konten

 

Möglichkeit 2 (mit hinterlegter Formel im Formular):

In dieser Form erscheint der Text auf der Rechnung wie folgt:

Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag durch Überweisung auf eines der genannten Konten bis zum 26.10.20XX (Das Datum ergibt sich aus einer im Formular hinterlegten Formel).

Die Anleitung zum Einpflegen dieser Formel finden Sie unter der Dokumentennummer 9262224.


Noch ein Hinweis:

Das Fälligkeitsdatum welches im Druckdialog eingegeben werden kann, greift bei Sepa Zahlungsträgern.
Informationen dazu finden Sie unter der Dokumentennummer 1070765.

 

viele Grüße

Pia Auerochs
 

 

  

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doppelterespresso
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Hallo Frau Auerochs,

 

vielen Dank für ihre Antwort. Wahrscheinlich habe ich mich ein bisschen missverständlich ausgedrückt oder das verlinkte Dokument falsch befolgt.

Gibt es die Möglichkeit, die Fälligkeit automatisch in das Feld Fälligkeitsdatum im Druckdialog (siehe Anhang) einzufügen?

 

mfg

doppelterespresso
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Hallo,

 

Programmierkenntnisse sind vorhanden und Reportgenerator ist bekannt. 🙂

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einmalnoch
Experte
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Dann man Kaffemaschine angeworfen und jedes Formular ergänzen.

 

Zunächst das Feld, in dem die Fälligkeit stehen soll identifizieren, dann in der Berechnung diese Variable suchen "Columns![REDAT].Value" und einfach "+ 10" (ohne " ") für die Fälligkeit in Tagen eintragen.

 

Durch die vielen Bedingung kann das ein paar Mal vorkommen.

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Pia_Auerochs-Rehlinger
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Das Fälligkeitsdatum im Druckdialog wird nicht automatisch gefüllt. Dieses dient dazu, ein Fälligkeitsdatum für Sepa Lastschriften pro Rechnung zu hinterlegen.

Dieses Fälligkeitsdatum wird bei Verwendung von Sepa Lastschriften automatisch in den Schlusstext (Zahlungsträgertext) auf der Rechnung übernommen.

 

Hier muss standardmäßig nichts im Rechnungsformular angepasst werden.

Die beschriebene Lösung mit der Angabe des Zahlungsziels auf der Rechnung bezieht sich auf "nicht Sepa Rechnungen".

 

 

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einmalnoch
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Sehr geehrte Frau@Pia_Auerochs-Rehlinger ,

 

die Variable ist das Rechnungsdatum welches um X Tage erhöht wird um dann die gewünschte Zahlungsfälligkeit als Datum im Endtext ausgibt. Die Anzahl derTage sollte natürlich mit der OPOS Fälligkeit in den Stammdaten übereinstimmen.

 

Die Sepafälligkeit wird über die Variable [RESEPAFAELLIGKEITDAT] dargestellt.

 

Die Angabe der Fälligkeit als Datum ist nach Ansicht einiger Rechtsanwälte die einzige Möglichkeit um von der gesetzlichen Fälligkeit von 30 Tagen wegzukommen.

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letzte Antwort am 30.06.2020 15:34:24 von einmalnoch
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