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Einzelunternehmer auf eigene Nummer auslagern

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letzte Antwort am 12.01.2020 11:08:32 von Stephan_Patzschke
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich haben eine Ehepaar, bei dem die Ehefrau Einzelunternehmer ist. Das Einzelunternehmen möchte ich nun auf eine eigene Mandantennummer auslagern. Muss ich das einfach neu anlegen, oder gibt es dafür einen Trick?

einmalnoch
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Verschiedene Ausgangsszenarien = verschiedene Lösungen.

 

  1. F mit EU heiratet = Neues Mandat für Eheleute anlegen und Mandat mit EU anpassen.
  2. EF gründet EU = Neues Mandat für EU anlegen.
  3. EU im Mandat der Eheleute integriert = neues Mandat anlegen und eventuell StE Daten kopieren.

Unterstellt sei, das keine Fibu Daten in Fall 3 vorhanden sind, StE Daten (meist USt) können mit Basisnummer (Trickserei in Altbeständen) vorhanden sein.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Patzschke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Felix_Mueller,

beim gewünschten Splitten den Mandantentyp Einzelunternehmer empfehle ich generell das Herauslösen des privaten Teils in eine eigene Mandantennummer. Hier sind meistens viel weniger Sachverhalte (ESt, USt, GewSt, Fibu, Lohn, usw.) betroffen.

 

Sie legen einen neuen Mandanten als natürliche Person an. Dabei können sie beim Steuerpflichtigen über die Schaltfläche Adressat auswählen auf die bestehenden Stammdaten zugreifen und diese komplett übernehmen. Bedeutet auch, alle Stammdaten sind identisch und müssen im System nur einmalig gepflegt bzw. aktualisiert werden

.

Das Kennzeichen Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigt müsste ggf. für die neue Mandantennummer erneut gesetzt werden. Das betrifft auch weitere in Ihrer Kanzlei eingesetzte Informationen oder Zuständigkeiten beim Mandanten und damit der effizienten Kanzleisteuerung.

 

Durch eine geschickte Wahl des Mandantennamens z.B. Patzschke, Stephan ESt oder Patzschke, Stephan PV / VuV können sie sich die spätere Suche vereinfachen.

 

Primär müsste dann die Leistung Einkommensteuer vom früheren Mandanten in der Leistungsübersicht dem aktuellen Mandanten neu zugeordnet werden. Das Umspeichern innerhalb der ESt ist nicht zwingend notwendig, es handelt sich um den gleichen Mandanten/steuerlichen Fall, nur unter einer anderen (früheren) Verwaltungsnummer, es sind hier keine Folgeprobleme zu erwarten.

 

Wie Sie dann mit den Dokumenten oder ggf. offenen Fristen umgehen, müssen sie selbst entscheiden.

 

Wenn Sie eine Auftragsverwaltung in EO comfort oder Auftragsinfo in EO classic nutzen, dann müssten hier entsprechende Nacharbeiten zum Weiterführen der Aufträge unternommen werden.

 

Das ist jetzt keine Garantie auf Vollständigkeit. Ich hoffe es hilft Ihnen weiter 😉

 

Freundliche Grüße
Stephan Patzschke
Außendienst Kanzleimanagement

Beste Grüße
Stephan Patzschke
Market Consultants | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.01.2020 11:08:32 von Stephan_Patzschke
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