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Eintragung von Abgleichswerten in der Bescheidprüfung

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letzte Antwort am 19.07.2018 08:00:01 von Juergen_Haubner
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cetze
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich versuche seit einiger Zeit den Ablauf der Bescheidprüfung für die Kollegen zu optimieren, um schlussendlich auch unsere veralteten Dokumentenvorlagen für die einzelnen Steuerbescheide durch die "neuen" Dokumentenvorlagen auszutauschen.

Dabei stoße ich immer wieder auf das Register "Bescheidprüfung" in der jeweiligen Frist, von wo schlussendlich die Werte zum Füllen der Vorlagen geliefert werden sollen.

1. Wie regeln Sie die Bescheidprüfung bei nicht elektronisch übermittelten Bescheiden (beispielsweise, wenn sie geändert sind, GewSt-Bescheide, KSt-Bescheide, ...)?

a) wenn die Bescheidprüfung keine Werte hergibt, werden diese auch nicht gefüllt

oder

b) Werte, die nicht elektronisch übermittelt werden, müssen in den "Abgleichswerten" nachgetragen werden

2. Wenn die Werte in die "Abgleichswerte" eingepflegt werden müssen, wird dies bei Ihnen dann

a) durch die Verwaltung

b) durch die entsprechenden Sachbearbeiter oder

c) durch die Auszubildenden

vorgenommen?

MfG

cetze

DATEV-Mitarbeiter
Juergen_Haubner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo Herr Indorf,

Ihre Fragen können nur individuell beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich da an den Programmservice von Post, Fristen und Bescheide.

Grüße aus Nürnberg

Jürgen Haubner

DATEv eG

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letzte Antwort am 19.07.2018 08:00:01 von Juergen_Haubner
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