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EO-comfort Fakturierung Einsprüche

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letzte Antwort am 24.02.2021 13:20:56 von agorga
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bruttonetto
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Hallo

 

seit 1.7.2020 haben wir ja eine neue StBVV. In dieser wurde die Fakturierung der Einsprüche neu geregelt und an das RVG "angehängt".

 

Seit 1.7.20 gibt es in EO comfort in der Fakturierung keine Möglichkeit, Einsprüche aufgrund gesetzlicher Vorschriften mittels des Fakturierungsprogramms zu fakturieren. die DATEV schrieb mir dazu sinngemäß, sie wäre von der gesetzlichen Neuregelung sozusagen vor vollende Tatsachen gestellt worden (habe ich hier was nicht mitbekommen? Wie ist es mit uns?).

 

Eine Anfrage bei der DATEV ergab konkret NICHTS. Die DATEV hat inzwischen individuelle Abrechnungspositionen eingerichtet, aber die entsprechenden Zahlen, die man eintragen muss, darf man sich selbst aus den Fingern saugen.

 

Die DATEV antwortete auf Nachfrage: "kein Bedarf"; "Einsprüche werden sowieso überall anderes abgerechnet" und weitere solcher vollkommen unqualifizierter Antworten.

 

Durch die komplizierte Anrechnung anderer Vergütungspositionen ist das doch wohl kaum sinnvoll, dass jeder Kollege sich da selbst was dazu ausdenkt. Schließlich ist die Vergütung in der StBVV geregelt, dass ich abweichend vereinbaren kann, ist mir klar. Wenn in der StBVV geregelt, warum ergänzt die DATEV nicht das Fakturierungstool in der Richtung?

 

Wie regeln das die Kollegen? Sinnvolle Vorschläge? Ich verstehe die DATEV insbesondere deshalb nicht, da sie ja auch Anwaltssoftware haben und da glaube ich kaum, dass die Anwälte das alles händisch rechnen.

agorga
Beginner
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Nachricht 2 von 2
125 Mal angesehen

Guten Tag,

 

in EO comfort erstellen wir die Rechnungen über/aus den Aufträgen.

 

Wir haben unsere Auftragsvorlage selbst "aktualisiert" . Die RVG 01.01.2021 stellt die DATEV bereit, genauso die Gebühren, wie z. B. 2300 Geschäftsgebühr, die sie der Auftragsvorlage manuell hinzufügen können.

 

Nur die Position Nr. 7002 Auslagen stellt die DATEV nicht bereit - diese Vergütungsposition haben wir uns selbst erstellt.

 

Ich gebe Ihnen recht, dass die Anrechnung ein Problem darstellt - hier hätten wir uns auch mehr Unterstützung der DATEV gewünscht; leider müssen wir auch hier manuell eingreifen.

 

Es würde aber auch mich interessieren, wie andere StB-Kanzleien eine Abrechnung nach Gegenstandswerten mit Anrechnung abrechnen.

 

 

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letzte Antwort am 24.02.2021 13:20:56 von agorga
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