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DSGVO

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letzte Antwort am 28.05.2018 14:55:20 von metalposaunist
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

reicht die Datenschutzerklärung auf der Website aus oder muss jedem Mandant noch was schriftliches in die Hand gegeben werden? Brauch ich von jedem Mandant eine Einverständniserklärung?

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 2
21 Mal angesehen

Jeder, der eine Direktbeziehung mit DATEV führt, muss diese Vereinbarung einmalig abschließen. Das heißt, insbesondere die Mandate, die im mitgliedsgebundenen Mandatengeschäft laufen. Mandanten, die zwar eine Unterberaternummer haben aber keine Rechnung der DATEV bekommen, brauchen diese Vereinbarung nicht mit der DATEV schließen, da hier der StB alles mit dem Mandat als Zwischenstück zur DATEV macht.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 28.05.2018 14:55:20 von metalposaunist
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