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DATEV Rechnungsschreibung: Storno und Korrekturrechnung mit derselben Rechnungsnummer?

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letzte Antwort am 22.04.2021 10:23:59 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Wenn bei DATEV Rechnungsschreibung eine Storno-Rechnung erstellt wird, kann man die Daten für eine "neue" Rechnung bereitstellen, eine dankbare Funktion.

Allerdings wird die selbe Rechnungsnummer bei der Korrekturrechnung verwendet.

Rechnung 1 wurde erstellt und auch mit der 1 storniert. Die neue Rechnung sollte dann aus meiner Sicht nicht wieder die 1 haben, denn es handelt sich schließlich um einen neuen Vorgang, eine neue Rechnung.

Wahrscheinlich ist die Funktion nur eine interne Funktion und ist nicht dazu gedacht, eine bereits versendete Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger zu korrigieren?

Ich verstehe die Programmlogik nicht, wer kann sie erklären.

steuerkanzleischuster
Einsteiger
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Bei mir ist eine Einstellmöglichkeit in den Grundwerten des Programms Rechnungsschreibung gegeben. Siehe Haken bei Steuerung Rechnungsverbuchung

 

steuerkanzleischuster_4-1619017477018.png

 

steme
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
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Die Funktion ist tatsächlich nicht dazu gedacht, Rechnungen zu korrigieren, die bereits an den Empfänger versendet wurden (vgl. auch den Hinweis in Dok.-Nr.: 1034877).

 

Aber wenn man unmittelbar nach dem Druck sieht, dass doch etwas falsch war (manchmal sieht man es "auf Papier" dann einfach doch besser als am Bildschirm, oder sieht Dinge zu spät), ist es eine sehr dankbare Funktion, weil man sich seinen Rechnungsumfang nicht unnötig aufbläht. Gerade wenn man erst anfängt mit dem Programm zu arbeiten, ist das total toll, weil man dann auch einfach mal etwas "rumprobieren" kann. 😊

 

 

Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank!

Gelöschter Nutzer
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Super, jetzt blicke ich durch! Danke.

Allerdings erscheint mit die "Korrekturrechnung" doch sehr kompliziert, wenn ich die ganze Rechnung stornieren und korrigieren möchte.

Ich denke, für die ganze Rechnung ist die "Storno-Rechnung" bestens geeignet, da Sie alle ursprünglichen Daten enthält (nur ein neues Rechnungsdatum). Wenn bei der neuen dann auch eine neue RG-Nr. vergeben wird (weiß ja jetzt wie das geht).

Die gleiche Rechnungsnummer für eine (voll) Storno-Rechnung zu nutzen erscheint mir logisch. Keine Ahnung, warum DATEV hier die Einschränkung gibt, dass dieses (möglicherweise) nicht für bereits versendete Rechnungen geeignet ist.

Die gesamte Rechnung zu stornieren (Storno-Rechnung) und dann wieder neu zu erstellen, kenne ich als gute, kaufmännische Gepflogenheit.

Gibt es dazu noch kritische Meinungen?

 

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letzte Antwort am 22.04.2021 10:23:59 von Gelöschter Nutzer
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