So ganz durchblicken wir die Strategien der Stammdaten "Mandant" bei Datev auch nach Jahren nicht (DATEV-Arbeitsplatz).
Speziell die Angaben zur Ehefrau bei "Mandat" in dem Fall, dass die Ehefrau tatsächlich kein Mandant ist. Ihre Stammdaten sind korrekt beim "Mandant" miterfasst (wie z.B. Angaben zu Kindern).
Die Angaben zur Ehefrau werden allerdings unter "Mandat" entsprechend angezeigt (neben dem Ehemann). Eine klarer Hinweis, ein sicherer Hinweis, dass die Ehefrau aber kein Mandant ist fehlt unseres Erachtens an dieser Stelle.
Was haben wir übersehen? Wie sind hier die Strategien? Was hat sich DATEV dabei gedacht und gibt es Erfahrungswerte (z.B. am besten die Ehefrau aus den Stammdaten zu löschen).
Danke.
Dann verzichten Sie also bei der Freizeichnung der ESt Erklärung auf die "Unterschrift" der Ehefrau?
Oder es wird keine gemeinsame ESt Erklärung der Eheleute erstellt?
Es wird (natürlich) durch uns keine gemeinsame Einkommensteuererklärung (aus technischer Sicht) der Eheleute erstellt, weil die EF ja nicht unsere Mandantin ist.
Erklärungen für Nichtmandanten -und somit ohne Vollmacht, Auftrag und Willen derjenigen - abzugeben ist und war schon immer eine ganz schlechte Idee, insbesondere steuerstrafrechtlich....
Dies hat aber mit meiner Eingangsfrage zu den Stammdaten nur indirekt zu tun. Stammdaten können ja auch vollkommen ohne das Programm DATEV-ESt gepflegt werden.
Hallo @Neu_hier ,
die Angaben zur Ehefrau unter "Mandat" sind unabhängig davon, ob die Ehefrau als Mandant existiert oder nicht. Im Bereich "Angaben zur Natürlichen Person" wird der eigentliche Mandant angezeigt. Die Angaben zur Ehefrau und zu den Kindern dienen als zusätzliche Information zum eigentlichen Mandanten.
Hier lässt sich auf den ersten Blick gleich erkennen, ob der Mandant verheiratet ist und Kinder hat, was einkommensteuerrechtlich relevant ist. An dieser Stelle ist keine Information darüber angedacht, ob die Ehefrau als Mandant existiert oder nicht.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
DATEV hat mit der Stammdatenverwaltung ein nettes Stück Software abgeliefert welches immer verbesserungswürdig war, die Verbesserungen nie bekommen hat.
Was immer wieder zu Gehirnakrobatik zwingt ist der Mandantentyp 2 auch bekannt als Einzelunternehmer. Mal von DATEV propagiert, mal **bleep**. Die Kanzlei muss sich entscheiden ob sie damit leben möchte.
Genau in diesem Typ ist die Ehefrau nämlich teils, teils - mal Mandant mal nicht.
Für die Einkommensteuererklärung ist die Ehefrau Mandant, mit allen Konsequenzen. Die Rechtsanwälte können das natürlich noch viel besser argumentieren und erläutern.
Im Einzelunternehmen ist die Ehefrau natürlich keine Mandantin.
Zur Umsetzung im Arbeitsplatz hatte ich ja schon einmal hier eine Anleitung geschrieben um die Abhängigkeiten der Typen 1 - 3 darzustellen. Diese Übersicht wird auch hier zum Ziel führen.
Hier https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/verschiedene-Adressen-Eheleute/m-p/353428/highlight/true#M11662 geht es weiter.
Habe ich keinen Auftrag zur ESt ist die Ehefrau auch keine Mandantin.
Das habe ich leider befürchtet....
Aus Sicht der Informationsqualität in der Kanzlei ein sehr schlechtes Werkzeug dass zu Missverständnissen führen kann. Die Ehefrau kann, muss aber keine Mandant sein - beides unter "Mandat" abgebildet, ohne Hinweis auf die rechtlichen Verhältnisse.
Aus meiner Sicht könnte man dies deutlich besser machen.
"Habe ich keinen Auftrag zur ESt ist die Ehefrau auch keine Mandantin."
Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, man hat als StB ja nicht nur Einkommensteueraufträge...
Wenn ich keinen Auftrag zur Erstellung der Einkommensteuererklärung habe, habe ich auch keine Veranlassung die Ehefrau als Adressaten anzulegen und eine Verknüpfung in einen zentralen Mandanten anzulegen. Insofern trifft die Aussage nur den Typ 2 (Mischtyp) den ich in einem solchen Fall nicht anlege. Habe ich eine EÜR zu fertigen und zu übermitteln kann ich das auch ohne die Anlage der EF machen (um mal einen Fall zu zeigen in dem das Programm ESt ohne Auftrag zur EStE genutzt werden muss).
Im Zuge der DSGVO würde ich mich auch hüten die Daten der Ehefrau im System anzulegen da ja dafür keine Veranlassung besteht.