Wir haben einen Mandanten, für den wir einen Smart-Login bestellt haben. Der Mandant hat aber bereits einen smart-Login über einen anderen Berater, für ein anderes Unternehmen.
Nun möchten wir ( dem SmartLogin anderer StB) Zugriff auf unseren Bestand gewähren.
Die Fibu und Duo liegen auf unserer Beraternummer, der Duo Vertrag natürlich auf der unterberaternummer.
wenn der andere StB nun den Logistikauftrag zur Zuordnung der Person auf uns stellt, muss er dann unsere eigene Kanzleiberaternummer (Fibu/duo) oder die Unterberaternummer als Zielbestand angeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Zuordnung erfolgt immer in die Mitgliedschaft, also ist Ihre Hauptberaternummer anzugeben.
Sie sehen die Person dann in Ihrer RVO und können die entsprechenden Ordnungsbegriffe freigeben, egal wo diese bei Ihnen liegen.