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Bekanntgabe elektronischer Bescheid erfassen geht (immer noch) nicht

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letzte Antwort am 20.07.2020 12:24:06 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

 

wieso kann ich einen elektronischen Bescheid von heute - 16.7.2020 - nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfassen??? Der Fehler ist seit Monaten bekannt.

 

Rechtsgrundlage: Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt
mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei
Bereitstellung zum Datenabruf gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Absendung
der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die
abrufberechtigte Person als bewirkt.

 

Elektronische Benachrichtigung heute um 0.05 Uhr (Zugang um 0.07 Uhr) -> mithin Posteingang heute am 16.7. mit Bescheiddatum 16.7. und Bekanntgabe am 21.7.

 

Diese Konstellation lässt sich nicht eingeben, weil immer noch der Hinweis kommt, der Bescheid sei vordatiert. Natürlich wurde die richtige PE-Art "10000" erfasst.

DATEV-Mitarbeiter
Maik_Dieringer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wir arbeiten an einer Lösung für die DVD 14.1 (voraussichtliche Freigabe Januar 2021). Ziel war ursprünglich Ihnen bereits zur DVD 14.0 (voraussichtliche Freigabe September 2020) eine Lösung zu liefern. Da es sich aber um ein Eingriff in die Fristberechnung handelt, wollen wir die Änderung intensiv pilotieren. Bis dahin erfassen Sie bitte in der Meldung nochmal das Posteingangsdatum und bestätigen Sie mit OK. Prüfen Sie danach das Bekanntgabedatum und ändern Sie es ggf. nochmal ab.

 

MfG

Maik Dieringer

DATEVeG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Dieringer,

 

leider hilft Ihr Überbrückungstipp nicht bzw. nur bei Kanzleien ohne DMS mit PE und Fristerfassung bei Ablage.

 

Das DMS PE System lässt das Bescheiddatum "heute" gar nicht zu, sondern springt immer auf die Hinweiskarte "der Bescheid ist vordatiert". Wir haben es gerade wieder durchgespielt. Aufgrund der Vordatierungsmeldung kann man nur das Poststempeldatum als Eingangsdatum erfassen. Angeboten wird auch das Eingangsdatum beim Erstempfänger. Auch dieses lässt sich aber nicht erfassen, sondern das System springt zurück, auf die graue Karte zur Poststempelerfassung.

 

Das Bekanntgabe wird immer falsch berechnet. Man muss dies so erfassen und dann später die manuelle Fristerfassung einstellen.  

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DATEV-Mitarbeiter
Maik_Dieringer
DATEV-Mitarbeiter
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Das tut mir leid. In diesem Fall erfassen Sie bitte diese Posteingänge direkt in Post, Fristen und Bescheide und verknüpfen Sie dann den digitalen Bescheid im Posteingang.

 

MfG

Maik Dieringer

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Leider ist auch das nicht so glücklich: Um das Bescheid Pdf aus dem Dokumentekorb zu bekommen, muss man ihn zuerst in DMS erfassen. Als Dok.Art Einkommensteuerbescheid natürlich - dann folgt bereits auf dieser Ebene die zwingend notwendige Fristerfassung, die sich auch nicht abbrechen lässt. An die Dokumentart ist auch die Übernahme der Bescheiddaten aus der Bescheidrückübertragung gekoppelt denke ich, die dann ebenfalls manuell angestoßen werden muss.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Maik_Dieringer
DATEV-Mitarbeiter
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bitte schreiben Sie mich über einen Servicekontakt in Post, Fristen und Bescheide an. Ich rufe Sie dann an und schaue es mir an.

 

MfG

Maik Dieringer

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Done

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letzte Antwort am 20.07.2020 12:24:06 von Gelöschter Nutzer
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