Man kann nun auch bei natürlichen Personen die Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln:
Wie ist das zu verstehen? Ohne den Zusatz "(übrigen)" wäre für mich klar: alle Steuerarten. Durch den Zusatz (übrigen) komme ich ins Grübeln: Heißt das wirklich alle übrigen Steuerarten außer Personen- und Betriebssteuer? Das würde Sinn machen, weil ich ja die Personen- und Betriebssteuern individuell auswählen kann. Andererseits bleiben nach Abschaffung der Branntwein- und Salzsteuer dann außer der Schaumweinsteuer nicht mehr viel übrig... 🙂
Edit: Ich merke gerade, dass ich Alle (übrigen) gar nicht auswählen kann, wenn ich Personensteuern ausgewählt habe. Also ist der Zusatz (übrigen) einfach sinnfrei und kann weg - wie das zweite "r" in Voraussetzungen.
ich glaube es nicht: Eine Ablage des Übermittlungsprotokolls im DMS ist steinzeitmäßig vorgesehen:
Wie viele verschiedene Abteilungen der Datev haben eigentlich die "Kommunikationslösungen mit der Finanzverwaltung entwickelt - und jede ein bisschen anders? Natürlich muss eine automatische Ablage im DMS vorgesehen sein. Genauso wie eine Signatur oder der Vorschaubutton an der gleichen Stelle oder die automatische Kürzung von Dateinamen der Anhänge oder die Mandantenauswahl oder die Aufrufmöglichkeiten im Arbeitsplatz .. sonst heißt es bald nur noch "Datev - die Softwarefrickler" (siehe auch AN Online neu)
a) Wo sind Sie da eigentlich?
b) DATEV hat wohl einige "r" übrig.
Nachtrag: Das mit dem "r" hatten Sie ja bereits bemerkt...
Okay, jetzt bin ich wieder an Bord.
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
grundsätzlich können Sie bis zu zwei Bankverbindungen übermitteln. Wählen Sie bei der ersten Bankverbindung bestimmte Steuerarten aus, so können Sie bei der zweiten Bankverbindung nur "Alle übrigen" wählen. Das Wort "übrigen" bezieht sich in dem Fall nur auf die zweite Bankverbindung.
Wenn Sie nur eine Bankverbindung übermitteln, können Sie zwischen einzelnen Steuerarten oder "Alle" wählen.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
Hallo Frau Ludwig,
danke - und wann verschwindet bei der ersten Bankverbindung der Zusatz "(übrigen)"? Ist das nicht merkwürdig, wenn es sowieso nur diese zwei Auswahlmöglichkeiten bei den Angaben zur Bankverbindung z.B. im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt? Bei der zweiten Bankverbindung dürfte dann nur dann die Alternative, die bei der ersten Bankverbindung nicht ausgewählt worden ist, auswählbar sein. "Alle (übrigen)" macht also gar keine Sinn.
(siehe Fragebogen):
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
da die Auswahl der Steuerarten abhängig ist vom Bundesland, gibt es hier Konstellationen, bei denen deutlich mehr als zwei Steuerarten wählbar sind.
Aus diesem Grund ist die Auswahl Alle (übrigen) vorhanden.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig