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Auftrag nach Pauschale abrechnen aber Beibehaltung der Gegenstandswerte

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letzte Antwort am 27.04.2026 09:35:27 von Nils0809
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Nils0809
Einsteiger
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106 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

vielleicht stehe ich aktuell auf dem Schlauch, aber ich suche eine Lösung zur Abrechnung von monatlichen Pauschalen im Auftrag (EO comfort) mit Beibehaltung der Gegenstandswerte, sodass am Ende vom Jahr die vereinbarte Pauschale geprüft und gegengerechnet werden kann.

 

Dem Mandanten gegenüber erfolgt aber keine Gegenrechnung - die dient rein intern zu Kalkulation und Anpassung der Pauschale. 

 

Spontan fällt mir da zunächst nur ein, im jeweiligen Teilauftrag einen Screenshot der übergebenen Gegenstandswerte zu machen und anschließend alles rauszuschmeißen und die Pauschale einzutragen.

 

Gibt es hier einen Weg, das schicker und praktikabler zu machen?

 

VG und schönes Wochenende 🙂

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 3
91 Mal angesehen

Moin,

 

die Information des Gegenstandswert der Buchhaltung für das gesamte Jahr, können Sie sich doch am Ende des Jahres aus Kanzlei-Rechnungswesen herausziehen. (Bestand / Eigenorganisation / Gegenstandswert Buchführung). Dafür benötigen Sie doch keinen monatlichen Screenshot.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

 

bfit

Nils0809
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
57 Mal angesehen

Bei mir geht es um den Lohn. Hier werden die Gegenstandswerte der Rechnung ja nach Lohnabrechnung auch in den Auftrag übergeben und das ändert sich ja monatlich doch immer wieder.

Daher hätte ich hier gern die Möglichkeit, die tatsächlichen Gebührenpositionen irgendwie zu erhalten um am Ende dann zu sehen, ob die Pauschale noch passt oder sie angepasst werden muss.

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letzte Antwort am 27.04.2026 09:35:27 von Nils0809
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