An einer Vertraulichkeitsvereinbarung ist doch nichts geheimes dran. Informiert werden die Genossen, diese haben m. E. ein Recht darauf, alle Anderen bekommen diese Infos nicht, eben weil sie nicht Genossen sind.
DATEV stellt die eigene Darstellung ja auch auf einen Bereich der Homepage, der nur mit SmartCard erreichbar ist. Geheim ist das doch nur für denjenigen, der entweder kein Genosse ist oder keine SmartCard besitzt, Letzteres lässt sich ändern.
Das ist ja eigentlich ein Thema, zu dem die StB Kammern sich äußern müssten:
Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für
hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.
Gilt das nicht, wenn statt eines Menschen eine Software die Fragen stellt und die Angaben den Formularfeldern zuordnet?
Das ist ja eigentlich ein Thema, zu dem die StB Kammern sich äußern müssten:
Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für
hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.
Gilt das nicht, wenn statt eines Menschen eine Software die Fragen stellt und die Angaben den Formularfeldern zuordnet?
Volltreffer! Die Maschine darf jeden Mist verzapfen, da sind wir wieder bei dem Thema Frisör und Staatssekretär.
Kaminkehrer , HH-nahe Dienstleistung und KI
Da verlangen Sie der KI aber einiges ab.
Was passiert denn in dem Fall dass im eigenen Haus noch V+V Einkünfte anfallen und daher die Kaminkehrerrechnung zunächst aufgteilt werden muss für den V+V anteil und die Eigennutzung. Aus dem Eigennutzunganteil muss nun noch der anteilige Arbeitszeitaufwand separiert werden und nur der darf dann im Mantelbogen unter HH- nahe Dienstleistungne ausgewiesne werden.
Das schaffen eine ganze Menge Steuerfachangestellte/ -wirte/Innen nicht. Das ginge KI mäßig - Stand heute- wohl nur mit Abfrage ? V+V, Eigennutzung, Mischung = Splittbuchung oder aber wirklich clever:
das Programm erkennt aus dem Beleg das Objekt
und teilt dann -falls das die OCR Erkennung schafft- korrekt auf. Aber ich glaube bis dahin ist noch ein langer Weg.
Deutlch sinnvoller ist und bleibt einfache, transparente und möglichst gerecht Steuersysteme zu entwickeln und in Berlin zu verabschieden. Denn ist die Softwareumsetung auch deutlich einfacher.
Schönes Wochenende.
Deutlich sinnvoller ist und bleibt einfache, transparente und möglichst gerecht Steuersysteme zu entwickeln und in Berlin zu verabschieden. Denn ist die Softwareumsetzung auch deutlich einfacher.
Noch ein Volltreffer 🙂
Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören sofort abgeschafft. Klaus Tipke wäre in seinen Vorlesungen zu solch einem Unfug sicherlich eine passende Beurteilung eingefallen.. Mit den Grundprinzipien des Steuerrechts ist so ein Blödsinn nicht vereinbar - Förderung der Handwerksbetriebe oder Vermeidung der Schwarzarbeit dürfen keine Begründungen für "Steuer"gesetze sein!
Hier bin ich völlig bei Ihnen.
Aber inzwischen geht es befürchte ich vor allem ums Verkaufen und so sehen dann die Gesetze und deren Entwicklungen leider auch aus.
Hier noch eine Merkblatt zur Pauschalierung von Sachzuwendungen. Was soll man dazu noch sagen. P.S. ein Mitarbeiter hatte war vor kurzem auf Fortbildung hier sagt der Dozent er schafft es leider nicht mehr sein Merkblatt zum §37b auf eine Seite darzustellen.
K
Allerdings darf man auch nicht vergessen zum Teil profitieren wir Steuerberater auch von diesem Irrsinn.