Hallo,
ich habe eine Frage.
Wir haben als Mandanten Eheleute, welche beide jeweils ein Einzelunternehmen besitzen.
Nun ist es so, dass wir bisher für nur einen der beiden die vollständige steuerliche Betreuung übernehmen.
Der andere Ehegatte ist bei einem anderen Steuerberater und möchte dort für den betrieblichen Teil auch gern bleiben.
Das heißt also, dass die betrieblichen Steuererklärungen und die Gewinnermittlung weiter von der anderen Kanzlei übernommen werden.
Dazu jetzt meine Frage:
Ich erstelle die Einkommensteuererklärung für die Ehegatten.
Wenn die andere Kanzlei die Anlage EÜR in DATEV EÜR Steuern hochlädt und an das Finanzamt versendet, ist es dann möglich mir die Werte direkt in meine Anlage G des entsprechenden Ehegatten zu ziehen, wenn ich die Beraternummer und die Mandantennummer kenne?
Das gleiche gilt in dem Moment auch für die Übernahme der Werte für die Steuerermäßigung gem. §35 EStG.
Ich hoffe hier hat schon einmal jemand Erfahrungen damit gemacht.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, das wird nur manuell möglich sein.
Aber letztlich sind es drei Werte die Sie eintragen müssen:
-Gewinn
-GewSt-Messbetrag
-GewSt
Da hält sich der Aufwand m.E. in Grenzen.