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Mandantenübertrag auf Unterberaternummer (außerhalb der Mitgliedschaft)

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letzte Antwort am 07.06.2024 11:36:58 von Cornelia_Büsing
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ester_demeterova
Beginner
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Wir sollen einen Mandanten übertragen, der bei uns aktuell auf der Kanzleiberaternummer gespeichert ist (nur mit der Leistung Lohn und Gehalt). Der Mandant rechnet künftig die Löhne selber ab und hat bereits eine Unterberaternummer einer fremden Kanzlei. 

 

Für den Logistikauftrag stellt sich die Frage, welche Beraternummer wir als Datenziel angeben sollen (Fremdkanzlei-Beraternummer oder die Unterberaternummer).

 

Die zu übertragenden Daten sollen nur beim Mandanten hausintern gespeichert und bearbeitet werden.

 

Gibt es evtl. noch etwas zu beachten, damit der Mandant die übertragenen Daten aus dem RZ holen kann?

(Rechte, etc.)

 

DANKE!

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
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@ester_demeterova schrieb:

Für den Logistikauftrag stellt sich die Frage, welche Beraternummer wir als Datenziel angeben sollen (Fremdkanzlei-Beraternummer oder die Unterberaternummer).


Ein direkter Übertrag auf die mandantengenutzte Beraternummer ist nicht möglich. Dort kann nur die Kanzleiberaternummer angegeben werden und in manuellem Step 2 muss man die Daten mittels Service Anwendungen nochmal umspeichern.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Cornelia_Büsing
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
553 Mal angesehen

Hallo ester_demeterova,

 

wenn Sie als abgebende Seite den Logistikauftrag online anstoßen, benötigen Sie vom Mandanten vorab die Information, ob dieser im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (direkter Auftraggeber bei DATEV) oder im Leistungsverbund (Kanzlei ist Auftraggeber) ist.

 

Ist der Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft tragen Sie als Datenziel die mandantengenutzte Beraternummer ein, die der Mandant bei der übernehmenden Kanzlei hat. Passend dazu die E-Mail-Adresse des Mandanten. So bekommt der Mandant die Freigabe-Möglichkeit zum Auftrag direkt zugestellt und kann die Daten direkt auf seine mandantengenutzte Beraternummer übertragen lassen.

 

Ist der Mandant im Leistungsverbund tragen Sie als Datenziel die kanzleigenutzte Beraternummer der übernehmenden Kanzlei ein. Passend dazu die E-Mail-Adresse der übernehmenden Kanzlei. So bekommt die Kanzlei die Freigabe-Möglichkeit zum Auftrag und kann die mandantengenutzte Beraternummer als Beraternummer, unter der die Daten zukünftig gespeichert werden sollen, eintragen.

 

Die Rechte der Bearbeiter sollten von der übernehmenden Seite passend mit der Beraternummer und Mandantennummer administriert werden, auf die die Daten übertragen wurden. Weitere Fragen zum erfolgreichen Abruf der Lohndaten bei der übernehmenden Seite, können an die Fachabteilung Lohn weitergegeben werden.

 

Viele Grüße aus Nürnberg und schönes Wochenende

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letzte Antwort am 07.06.2024 11:36:58 von Cornelia_Büsing
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