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Übertrag mandantengenutzte Beraternummer - Nacharbeit nötig?

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letzte Antwort am 13.04.2022 11:50:50 von mkinzler
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Micky
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

wir möchten einen Mandantenübertrag durchführen. Der Mandant nutzt eine mandantengenutzte Beraternummer und befindet sich im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Dabei nutzt der Mandant als Selbstbucher einige Software von DATEV bei sich (DATEV Mittelstand Faktura, Kostenrechnung classic, mIdentity, usw.).

 

Alle Daten sind beim vorherigen Steuerberater unter der mandantengenutzten Beraternummer gespeichert. 

 

Hierzu folgende Fragen: 

 

1. Sollten wir ggfs. beim Mandanten ebenfalls anfragen welche Nummer er nutzt? Eigentlich sollte er ja hier nur die Möglichkeit zur Nutzung der mandantengenutzten Beraternummer geben, oder?

 

2. Reicht das Formular Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer hier aus? 

 

3. Kann der Mandant ohne etwas zu ändern wie gewohnt weiterarbeiten? Muss hier ggfs. nochmal etwas neu administriert werden?

 

Ich freue mich auf Eure Hilfe, danke vorab! 🙂

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 7
2415 Mal angesehen

Durch den Übertrag der Beraternummer gehen die vorhandenen Rechte auf diese auf Sie über.

Das trifft auch auf die Bestände zu, welche unter dieser Nummer im RZ gespeichert sind. Die Rechte vom Smartcards bzw. SmartLogins bleiben nur für diese Unterberaternummer bestehen.

Speichert der Vorberater Bestände unter seiner Hauptberaternummer dann verliert der Mandant den Zugriff darauf. In diesem Fall muss zusätzlich der Bestand übertragen werden ( bevorzugt auf die vorher übertragene Unterberaternummer). Bucht der Mandant selber und speichert nicht im RZ, muss der lokale Bestand natürlich zusätzlich übertragen werden.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 7
2407 Mal angesehen

@Micky schrieb:

1. Sollten wir ggfs. beim Mandanten ebenfalls anfragen welche Nummer er nutzt? Eigentlich sollte er ja hier nur die Möglichkeit zur Nutzung der mandantengenutzten Beraternummer geben, oder?


In den Service Anwendungen > Mandantendaten im RZ (oder so ähnlich, Punkt gegen Ende der Liste auf der linken Seite) und dort den Mandantennamen oder Teile davon eingeben. Dann sollten nur Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer auftauchen. Steht da auch die Beraternummer der Kanzlei drin (z.B. bei Steuerprogrammen) muss man auch einen https://apps.datev.de/lao machen. 

 


@Micky schrieb:

2. Reicht das Formular Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer hier aus? 


Wenn keine Daten unter der Kanzleiberaternummer liegen, dann ja. Bitte drauf achten, dass beim mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft das Mandat ebenfalls unterschreiben muss

 


@Micky schrieb:

3. Kann der Mandant ohne etwas zu ändern wie gewohnt weiterarbeiten? Muss hier ggfs. nochmal etwas neu administriert werden?


Wenn er komplett autark nur mit Daten auf seiner mandantengenutzten Beraternummer arbeitet, sollte er davon nichts mitbekommen, wenn bei ihm alles richtig eingerichtet ist. 

 

Nach Rücksprache mit dem LC ist es aber sinnvoll, wenn 1 von beiden StB den Vorgang in die Hand nimmt und z.B. das unterschriebene Formular an die DATEV sendet. Einer muss den Vorgang in die Hand nehmen, damit DATEV das schnell erledigen. Ich würde den Part als abgebender StB übernehmen, weil DATEV bei Problemen meiner Meinung nach hier einen Hinweis absetzt. Macht der andere StB aber den SK auf und der abgebende StB interessiert sich danach nicht mehr dafür, kann der Vorgang schon mal zwischen den Stühlen hängen bleiben. 

 

Und für den neuen StB: Ich weiß gar nicht, ob die Vollmacht für Vertragliches auch mitwandert 🤔. Kann man aber im Zweifel online nochmal schnell ausfüllen. Dann ist man als StB trotz mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft handlungsfähig. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Micky
Beginner
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Nachricht 4 von 7
2405 Mal angesehen

Danke für die Antwort.

 

In unserem Fall möchten wir die bestehende Unterberaternummer ja vollständig übernehmen, demnach sollte ja kein Verlust der Zugriffsrechte erfolgen, richtig?

 

 

mkinzler
Meister
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Nachricht 5 von 7
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Wenn alles unter dieser Nummer geführt/gespeichert ist.

Micky
Beginner
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Nachricht 6 von 7
2390 Mal angesehen

Merke erst jetzt, dass ich das etwas blöd formuliert habe... wir sind der übernehmende Steuerberater. 

 

Demnach haben wir ja zu 1. keinen Einblick in die Service-Anwendungen. Der andere Steuerberater hat uns jedoch schriftlich bestätigt dass alle Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen.

 

Wenn keine Daten unter der Kanzleiberaternummer liegen, dann ja. Bitte drauf achten, dass beim mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft das Mandat ebenfalls unterschreiben muss.

Guter Hinweis!

 

Nach Rücksprache mit dem LC ist es aber sinnvoll, wenn 1 von beiden StB den Vorgang in die Hand nimmt und z.B. das unterschriebene Formular an die DATEV sendet. Einer muss den Vorgang in die Hand nehmen, damit DATEV das schnell erledigen. Ich würde den Part als abgebender StB übernehmen, weil DATEV bei Problemen meiner Meinung nach hier einen Hinweis absetzt. Macht der andere StB aber den SK auf und der abgebende StB interessiert sich danach nicht mehr dafür, kann der Vorgang schon mal zwischen den Stühlen hängen bleiben.

Momentan sieht es so aus als würden wir das Formular an DATEV senden. Vorher möchten wir nur sicherstellen, dass der Mandant auch nach dem Übertrag ohne Probleme weiterarbeiten kann. 

mkinzler
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Dann Fragen Sie ihn am Besten unter welcher Bearternummer seinen daten angelegt sind.

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letzte Antwort am 13.04.2022 11:50:50 von mkinzler
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