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Ordnungsbegriffsbeziehungen (aka Nummernzusammenhang / Leistungszuordnung) für Datenprüfung

bernd_wettstein
Fortgeschrittener
Offline Online
202 Mal angesehen

Hallo,  bekanntlich hat das Tool DATEV Datenprüfung als Erbe von "ACL Comfort" einige Besonderheiten gegenüber anderen DATEV-Programmen was vor allem die Ablage und Datenbankspeicherung angeht.

 

Jeder Mandant hat dabei durchaus Stammdaten die in Schulungen meistens als "nicht so wichtig" eingeordnet wurden, weil das Programm ja weitestgehend unabhängig in eigenem Pfad mit eigenen Unterordnern speichert. 

Das Ganze bringt zwar dem einen oder anderen besondere Flexibilität als Vorteil, jedoch auch diverse Nachteile mit sich. 

Beispielhafte Probleme:

 

1.) es wird unter diesem Konzept wohl keine echte Index-Datenbank für die angelegten Bestände geben.  Bei vielen Beständen ist die Ladezeit des Vorgangs-Managers deshalb erheblich erhöht, weil mehrere Unterverzeichnisse nach Indexdaten auch unterhalb eines Standarddatenpfades durchkämmt werden (müssen?) und daher die Liste bei jedem "Öffnen"-Vorgang sich von vorne neu aufbaut.    Die Favoriten auf dem Startbildschirm helfen dabei nur für die letzten bereits bekannten Fälle, einen Vorgang eines Kollegen muss ich bspsw. zwangsläufig über den Vorgangs-Manager holen.   Bei kleinen Datenbestände fällt das noch nicht so auf,  in unserem Fall wirkt sich das jedoch bereits bei ~50-100 geprüften Datenbeständen dramatisch auf die Performance aus,  vor allem wenn es mehrere Jahre größerer Mandantenbestände gibt.

2.) es existiert keine Leistungszuordnung in EO / Verknüpfung zum Zentralmandat / Nummernzusammenhang á la DATEV pro.   Damit folgt das Programm grundlegenden Standards seit der pro-Einführung nicht und zeigt aus längst überwunden geglaubten Zeiten bekannte daraus resultierende Schwächen bei abweichenden Ordnungsbegriffen wenn es um Beziehungen und Stammdaten geht.

3.) es wird wohl niemals eine erweiterte Rechtesteuerung über die Benutzerrechteverwaltung (aka ex-Nuko) für Ordnungsbegriffe geben können, diese setzen bekanntlich ja fast immer auch auf die o.g. Leistungszurodnung / Nummernzusammenhang voraus (siehe Programmverhalten bei zum Zentralmandat abweichenden Ordnungsbegriffen in anderen leistungserstellenden Programmen).

 

4.) wenn man schonmal den Fall hat, dass die Daten des zu prüfenden Mandanten glücklicherweise in DATEV Rechnungswesen vorliegen ist dies im Prüfungsfall selten auf den kanzlei-eigenen Ordnungsbegriffen.  Entweder man hat einen Selbstbucher vorliegen der oftmals unter Unterberaternr. + Mandant 1 o.ä. angelegt wurde, oder aber man hat eine Bestandssicherung eines fremden StB zur Prüfung zur Verfügung gestellt bekommen, der selten die Ordnungsbegriffe der eigenen WP-Kanzlei haben wird:

dprfg_Leistungszuordnung.png

   

Ein Umkopieren in ReWe ist zwar theoretisch auch möglich, sorgt aber für andere Folgeprobleme wenn z.B. ReWe grundsätzlich zum Importieren für Daten in der Abschlussprüfung eingesetzt wird.   Nun gibt es ja einen entscheidenden Vorteil des *DATEV* Datenprüfung-Programmes in Verbindung mit *DATEV*-Rechnungswesen.  Man muss nicht mehr über GDPDU-Exporte gehen, sondern kann direkt die Daten aus der kanzlei-eigenen Datenbank importieren.   Theoretisch.   Also in der Praxis bei WP-Mandaten dann eigentlich fast wieder nie, denn:   dort stimmen die Ordnungsbegriffe nicht überein und man erhält dann folgende Fehlermeldung

:

dprfg_WP45606.png

 

Es existiert sogar ein wunderschönes Infodokument welches beschreibt, dass identische Ordnungsbegriffe zum Import aus ReWe *vorausgesetzt* werden ("it's not a bug it's a feature"? 🙂 ).    In der Prüfungspraxis hilfreich ist dies nur nicht so wirklich. 😉

 

 

 

 

Lösungsvorschlag:

 

Kurzfristig als "Workaround" sollte wenigstens Punkt 4 so verbessert werden, dass im Fall eines nicht auffindbaren Ordnungsbegriff wenigstens ein Auswahldialog erscheint, der den benötigten und mit abweichendem Ordnungsbegriff abgelegten ReWe-Bestand auswählbar macht.  Das gibt es auch bei anderen DATEV-Programmen außerhalb von Kanzlei-Rechnungswesen.

Mittelfristig: selbst wenn kurz- und mittelfristig kein "Nummernzusammenhang/Leistungszuordnung" für das Programm Datenprüfung selbst vorgesehen wird, sollte es wenigstens den in EO hinterlegten Zusammenhang in der Leistungszuordnung für Kanzlei Rechnungswesen berücksichtigen.  Aktuell funktioniert auch das nicht.

 

Langfristig sollten die Nachteile aus den genannten Punkten 1 bis 4 nicht zuletzt für die Anwendung im WP-Umfeld mit berücksichtigt werden und das Konzept der Ordnungsbegriffe, Stammdatenverwaltung, etc. überdacht und idealerweise an die restliche "DATEVpro"-Welt der Leistungszuordnung angeglichen werden.   Es ist auch kein Widerspruch zu der Tatsache, dass es für einen Mandanten n Prüfungsvorgäng geben kann.  Das lässt sich lösen, wenn diese Vorgänge über eine eigenen Unterordnungsbegriff "durchnummeriert werden würden" (z.B. vergleichbar mit weiteren Fällen in den Steuerprogrammen,  weiteren Prüfungsbeständen in AP Comfort, weiteren Aufträgen der gleichen Auftragsart in EO comfort, usw. - alles Beispiele wo ein fester Zusammenhang mit dem Zentralmandat hinterlegbar ist).

 

 

Grüße, Bernd Wettstein.

 

 

 

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Status: Offen