10.05.2019 15:35
Als Steuerberatermöchte ich, das mein Mandant die Möglichkeit hat einen Beleg den er falsch erfasst hat (der schon bereitgestellt wurde) zu stonieren. Natürlich soll dies nachvollziehbar darstellbar sein, damit die GoBD eingehalten werden können. Es kommt doch ab und zu mal vor, dass der Mandant einen Beleg doppelt erfasst oder einen Zahlendreher einschreibt, hätte der Mandant eine Stornofunktion, könnte der Beleg erneut abgelegt werden, ohne dass er diesen nochmal scannen muss. Dazu ein Hinweis warum stoniert wurde.
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