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Rechteverwaltung DUO: Recht zum Belegupload und zur Belegansicht/Bestandseinsicht separieren

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letzte Antwort am 17.07.2024 17:09:11 von Nina_Naßler
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StefanFl
Einsteiger
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Guten Tag,

viele unserer Mandanten möchten den Belegtransfer nach DUO an Mitarbeiter delegieren, die Mitarbeiter sollen allerdings keinen Zugriff auf den Bestand / die Belege nach dem Upload haben.


Bzw. Lohn Unterlagen sollen gescannt werden, aber danach nicht eingesehen werden können.

 

Evtl. könnte auch lediglich das Recht zum Upload erstellt werden, ohne überhaupt DUO aufrufen zu können.

 

Dies wäre auch für den internen Kanzlei DUO Bestand relevant,
da der Belegtransfer dann auch direkt über das Sekretariat durchgeführt werden kann, ohne alle Belege der Kanzlei sehen zu können.

 

Viele Grüße

--
Viele Grüße

SF

Status: Bereits vorhanden

Die Idee ist bereits unter einem anderen Titel vorhanden: Rechtevergabe (online) für Belegtypen

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2 Kommentare
StefanFl
Einsteiger
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270 Mal angesehen

Evtl. könnte man auch ein extra Recht für die ausschließliche Benutzung/den Upload über Belegtransfer V5.x  einrichten.

 

MfG

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Naßler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Bereits vorhanden

Die Idee ist bereits unter einem anderen Titel vorhanden: Rechtevergabe (online) für Belegtypen

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