19.09.2024 12:31
Momentan ist die Situation, dass nur der Arbeitgeber weiß ob der Arbeitnehmer am Tag der Krankschreibung noch gearbeitet hat.
Bei einem reinen einspielen der eAU-Daten fehlt uns als Kanzlei diese Information. Diese ist aber wichtig, falls der Arbeitnehmer am Tag der Krankschreibung gearbeitet hat, besteht kein Anspruch auf AAG.
Diese Informationen kommen momentan entweder per Mail (diese wird dann wieder digitalisiert und in die Personalakte hochgeladen) oder als Dokument vom Mandanten in die Personalakte hochgeladen. Und wiederum von uns im Programm eingepflegt.
Diese Zusatzschritte könnten entfallen, falls der Arbeitgeber beim Abruf der eAU in Personaldaten die Möglichkeit hätte entweder den letzten Arbeitstag vor Erkrankung anzugeben, oder einen Button am Tag der Kranmeldung noch gearbeitet.
Diese Info sollte dann bitte in unser Lohnabrechnungsprogramm mit eingespielt werden zusammen mit den zurückgemeldeten eAU-Daten.
Als Steuerberater habe ich somit die Information sofort eingespielt und nicht über andere Kommunikationswege wie E-Mail die wiederum digitalisiert werden muss damit sie in der Personalakte sich wiederfindet.
Dieser Workflow würde viel Zeit auf beiden Seiten einsparen.
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