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Belegdaten festschreiben

t_lueke
Beginner
Offline Online
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Als Steuerberater möchte ich für unsere Mandanten die Möglichkeit eingeräumt bekommen, sonstige Belege festzuschreiben. Bisher geht dies nur mit Sonderrechten. Durch die Freigabe von Sonderrechten hat der Mandant die Möglichkeit eine bereits erfolgte Festschreibung wieder aufzuheben. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Ordnungsmäßigkeit der Belegablage in DATEV Unternehmen Online nicht mehr gewährleistet ist, da die Belege somit für den Mandanten nicht mehr unveränderbar sind.

Aus meiner Sicht sollte das Recht auf Festschreibung von den übrigen Sonderrechten losgelöst werden und als Standardrecht definiert werden.

MfG

Tim Lüke

Status: Offen