20.07.2020 13:09 zuletzt bearbeitet am 20.07.2020 13:10
Als Steuerberater wünschen wir uns ein direktes digitales Bezahlungsverfahren für unsere Mandanten zur Begleichung der Honorarrechnungen unserer Kanzlei.
Wir könnten damit einfacher und effizienter arbeiten und uns teilweise den Aufwand des Mahnverfahrens sparen.
Um den Prozess rund um DATEV E-Steuern noch digitaler zu gestalten, würden wir gerne auch die Bezahlung des Honorars an uns als Kanzlei mit in den Steuererklärungs-Prozess einbinden.
Konkret wünschen wir uns eine Erweiterung um "Freizeichnung Online" um eine "Bezahlkomponente".
Neben der Einverständniserklärung zur Steuererklärung könnte man dabei die digitale Begleichung der Honorarrechnung als eine Voraussetzung zur Übermittlung der Steuererklärung festlegen. Hier bietet sich grundsätzlich das Lastschriftverfahren aber auch andere Verfahren, wie PayPal oder Kreditkarte an.
Mir scheint dies als sehr elegante Möglichkeit viele Probleme zu lösen.
Wir wären auch bereit, zusätzlich an DATEV für diese technische Möglichkeit zu zahlen.
29.07.2020 21:35
Tolle Idee. Vor allem auch das mit der „Voraussetzung“ für die Übermittlung der Steuererklärungen. Das würde uns erheblich viel Zeit sparen.
11.01.2021 12:29 zuletzt bearbeitet am 11.01.2021 12:30
Mittlerweile verrechnen die ersten Steuerberater ihr Honorar über digistore24.
Über diese Bezahlplattform stehen dem Mandanten dann Bezahlmöglichkeiten wie
zur Verfügung.
Wenn man diesen Dienst intelligent in den Freizeichnungsprozess für die Steuererklärung einbindet und die Bezahlung als Voraussetzung für die Übermittlung der Steuererklärung festlegt, erspart man sich als Kanzlei gerade im Massengeschäft "Einkommenssteuer" den Kontroll- und ggf. Mahnaufwand.
Damit das läuft, sollte DATEV natürlich die Bezahlmöglichkeit im Portal direkt mit anbieten...