23.11.2020 17:52 zuletzt bearbeitet am 23.11.2020 17:53
Als Steuerberater möchte ich mit der digitalen Belegnachreichung Belege aus dem neuen DMS an die Finanzverwaltung hochladen bzw. übermitteln. Der Dateiname des Belegs darf jedoch nicht mehr als 50 Zeichen betragen, = Vorgabe von der Finanzverwaltung.
Beim Auswählen der digitalen Dokumente aus dem neuen DMS sind schon 27 Zeichen automatisch vergeben und dann noch die individuelle Verschlagwortung. Soll heißen, jeder Beleg muss umbenannt werden.
Die Länge der Dateinamen ist auf 50 Zeichen beschränkt und DMS (neu) ergänzt bei jeder Datei Dokumentennummer und Bezeichnung der Vorgangsmappe, z.B. 102112 - ESt-Belege 2019 - ... => 27 Zeichen ohne eigentlichen Dateinamen.
Das Problem mit den 50-Zeichen-Dateinamen tritt auch auf, wenn eine Datei aus DMS (neu) übernommen wird und die Datei beim Import mehr als 50 Zeichen hatte. Man muss dann manuell den Dateinamen kürzen.
Ein Übernahme von Dokumenten mit einer Beschreibung von mehr als 50 Zeichen funktioniert auch nicht. Dann gibt es aber nicht mal eine Fehlermeldung, dass diese Datei nicht übernommen wurde. Sie ist einfach weg.
Ich würde mir wünschen, dass bei der Übernahme der Dokumente aus DMS gar keine Ergänzung bzw. Beschriftung der hochzuladenden Dokumente erzeugt wird. Dann kann individuell mit 50 Zeichen beschriftet werden.
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