Guten Morgen zusammen,
mir ist aufgefallen, dass Parkplätze oder Garagenstellplätze etc. auch einzeln abgefragt werden, zumindest in BW.
Nun die Frage die ich mir stelle ist, ob Parkplätze zu dem Wohneigentum dazugehören, auch dann so bewertet werden. oder als nicht Wohngrundstück. Da in Baden-Württemberg, bei Wohngrundstücken mit einem Vermindertem Wert bewertet werden.
Vielen Dank im voraus.