Habe angefangen ein paar Erklärungen anzulegen. Ganz winzige und eigentlich einfache.
Habe ständig Validierungsfehler bei der Elster-prüfung, weil ich angeblich noch Angaben bei den Grundstücken zu Flurnummer etc. machen soll.
Dabei steht da groß dabei, dass ich das nur eingeben soll, wenn mein Grundstück KEINE Hausnummer und Straßenadresse besitzt. Diese besitzt es aber.
Gebe ich was ein, dann ist der Fehler weg, jedoch bin ich da nicht sicher bei den Angaben, da mir kein Grundbuchauszug vorliegt. Diesen kann ich noch nicht mal abrufen, weil die Abruffunktion noch nicht freigeschaltet ist.
Wsa ist jetzt Phase? Brauche ich diese Angaben trotzdem dass ich eine Straße und Hausnummer habe? und wenn nicht, wann wird die Validierung korrigiert. Und falls doch, wann wird der Hinweis entfernt, dass ich das nicht bräuchte. Und wann kann ich den Datenabruf machen, denn anscheinend komme ich ohne den hier überhaupt nicht weil, denn aus Notarverträgen etc. kann ich mir das alles nur zusammenraten.
Hallo @mapex ,
vielen DANK für Ihren Post.
Die Angaben zum Flurstück sind Pflichtangaben bei der Abgabe der Feststellungserklärungen.
Der Hinweis gilt für Grundstücke, die KEINE Straße und Hausnummer haben, wovon es im LuF Bereich einige innerhalb Deutschlands gibt.
Wir werden den Hinweis aber in dieser Woche noch abändern, da er missverstanden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
danke für die info. der hinweis ist wirklich irreführend.
d.h. man kann eigentlich OHNE grundbuchauszug KEINE richtige erklärung abgeben, wenn das eine pflichtangabe ist. gut zu wissen
@ChristianVosfino können Sie schon sagen, ab wann ungeführ der datenabruf über das programm freigeschaltet ist, damit die werte abgefragt werden können?
Hallo @mapex ,
ein Grundbuchauszug ist nicht zwingend erforderlich um an die Informationen zu kommen.
Je nach Bundesland erhalten die Eigentümer die Informationen auf unterschiedlichen Wegen.
z.B. in NRW haben die Eigentümer ein Schreiben der Finanzverwaltung dazu erhalten.
Informationsschreiben- und Seiten der Bundesländer – Grundsteuer-Digital Helpcenter
Genau aus diesem Grund, weil es jedes Bundesland selber macht, haben wir den Liegenschaftsservice angebunden.
Wie kann ich als Steuerberater Liegenschaftsinformationen digital abrufen? – Grundsteuer-Digital Helpcenter
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Hallo @mapex,
der Service steht schon seit längerem zur Verfügung. Er muss allerdings einmal in den Einstellungen aktiviert werden.
Einstellungen / Systemeinstellungen / Reiter Datenbeschaffung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos