Hallo zusammen,
ich bin gerade bei einer Grundsteuererklärung bei. Ich hab ein Einfamilienhaus ohne Garage, dafür aber mit Schuppen vor mir. Im Internet stand, dass zu allen Seiten geschlossene Räume zu 50% eingetragen werden müssen.
Jetzt ist meine Frage wo ich den Schuppen eintrage bzw. ob ich ihn überhaupt eintrage?
Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag der Haufe weiter.
Vielen Dank erstmal!
Ist diese Grenze denn für Mecklenburg-Vorpommern gültig bzw. für das Bundesmodell, weil im Titel steht "Ländermodell"?
Ich habe die gleiche Frage auch schon gestellt, auch im Fino Forum, aber keine Antworten. Den Artikel habe ich auch schon bekommen, ist aber m.E. nicht für andere Länder übertragbar.