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Grundsteuererklärung Bayern zum 01.01.2023 (dreiundzwanzig!) über Fino

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Bei einer Grundsteuererklärung (Bayern) zum 01.01.2022 wurde (zutreffend) ein unbebautes Grundstück deklariert.

Zum 01.01.2023 gilt das Grundstück (zutreffend) als bebaut, es ist also eine Grundsteuererklärung zum 01.01.2023 abzugeben.

 

Fragen zu Grundsteuer digital:

 

1. Geht das (technisch) bereits?

2. Wenn ja, sollte das Grundstück vorab dupliziert werden, damit das (zum 01.01.2022) unbebaute Grundstück nicht "verschwindet"?

3. Kann das von Fino vorgesehene procedere für o.g. Sachverhalt irgendwo nachgelesen werden? Leider konnte ich hierzu keine wirklich sinnvollen Hinweise im Internet finden...

 

Danke für jedwede Gedankenanregung,

FB

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