Guten Tag zusammen,
ich habe den Fall, das wir eine Mandantin haben, die Ihr Grundstück im Herbst 2022 an Ihre Kinde geschenkt hat.
Jetzt ist meine Frage, wer müsste dann die Grundsteuer abgeben, die Mandantin oder die Kinder?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
der Stichtag 01.01.2022 ist entscheidend, wer hier Eigentümer war, ist zuständig für die Grundsteuererklärung.
Gruß Björn aus HH
KOB