Hallo zusammen,
mein erster Beitrag im DATEV Forum, ich hoffe ich halte alle Richtlinien ein. 🙂
Ich habe einen Grundfall in einer anderen Drittlösung gerechnet und in Fino.
In Fino wird auf den Garagenstellplatz die Mietniveaustufe hinzugerechnet. in der anderen Drittlösung werden nur pauschal die 35€ angesetzt.
Ich frage mich wer Recht hat ?!
Hat Jemand da mehr Ahnung als ich? Also sicherlich wird dem so sein, aber möge er/sie sich auch hierher finden und sich ofenbaren?
Danke
Lukas
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
§ 254 BewG sagt eindeutig: Wert lt. Anlage 39 einschließlich Zu- und Abschläge.
Aus Anlage 39 ergibt sich eine feste Nettokaltmiete für Garagen von EUR 35 und je nach Mietstufe entsprechend einen Zu- oder Abschlag.
Habe ich so gesetzmäßig im Grunde genommen auch aufgefasst.
Das Finanzamt hat mir heute allerdings gegenteiliges berichtet, ich warte noch auf schriftliche Bestätigung.
In der Berechnung von Agenda wird (Möglichkeit eines Bedienungsfehlers jetzt mal außen vor gelassen) ebenfalls kein Zuschlag auf den Garagenfestwert vorgenommen.
Ein Ticket habe ich da auch schon eröffnet.