Ich habe 2 Grundstücke mit unterschiedlichen Lagebezeichnungen. Ich habe diese Grundstücke jeweils angelegt.
Als ich nun die Feststellungserklärung dazu anlegen wollte, ging das jeweils nur für 1 Grundstück. Muss
ich für alle Grundstücke jeweils eine Feststellungserklärung abgeben?
Ich muss noch anhängen, dass die Grundstücke unter einem Aktenzeichen angegeben sind.
Das eine ist bebaut und das andere gilt als unbebaut. Ich kann das unbebaute zu dem anderen nicht
hinzufügen, da es mit einem anderen Bodenrichtwert bewertet ist. Das kann ich beim Hinzufügen nicht
gesondert vermerken, sondern es läuft unter dem 1. Wert mit.
Auch das Grundbuchblatt kann nicht mehr angegeben werden. Feld ist grau hinterlegt.
1 Az = 1 Feststellungserklärung
Bei den Grundstücken unter "Grundstücke/Gemarkung" sind die zwei Grundstücke mit den Flurstücknummern (Zähler/Nenner) zu erfassen und den entsprechenden Größen.
Oberhalb dieses Erfassungsbereiches wird grds. die Gesamtfläche mit den Bodenrichtwerten erfasst. Wenn zwei unterschiedliche Bodenwerte zu berücksichtigen sind, kann man unter "weitere Fläche hinzufügen" in Ihrem Beispiel die unbebaute Grdstsfläche angeben mit dem anderen Bodenwert. Wichtig ist nur, dass Sie bei den jeweiligen Grundstücken das Feld "enthalten in Bodenwert" bei dem bebauten Grundstück "in Fläche 1" und bei dem zweiten Grundstück "enthalten in Fläche 2" auswählen. Dadurch ist sichergestellt, dass die unterschiedlichen Bodenwerte berücksichtigt werden.
Aber: Bitte prüfen Sie, ob es sich bei ihrer unbebauten Fläche nicht evtl. um eine Fläche handelt die zwar eine eigene Nummer hat, aber durch "Geringfügigkeit" bzw. "unwesentlich" nicht evtl. doch zur bebauten Fläche gehört und wesentlich dazu gehört. Dazu kann ich keine weiteren Aussagen treffen.