Nach einem netten Gespräch mit einer netten Sachbearbeiterin vom Finanzamt : Ich habe gefunden!
Kategorie "Allgemein" nachträglich ergänzt.
Durchschnittliche Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15. Dezember 2021 (GVBl. S. 906) – HGrStG – zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1. Januar 2022
Durchschnittliche Ertragsmesszahlen der Gemarkungen zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1. Januar 2022
