Geehrte Community,
muss ich im Rahmen der Schlussrechnung die Umsätze lt. Antrag auf die tats. Umsätze anpassen ? Müssen noch zusätzlich die tats. Umsätze aus 2020 erwäng werden ?
Für Antworten vielen Dank im Voraus.
MfG
Also wenn ichs noch richtig weis, dann sind die tatsächlichen Umsätze in den jeweiligen Monaten anzugeben, da bei einem Umsatz von mehr als 25% im Vergleich zum Vorjahr die Hilfe entsprechend gekürzt wird.
Ich meine auch das der tatsächlich erzielte Umsatz im Leistungszeitraum abgefragt wird in der Schlussabrechnung.
Grüße AKW