Werte Kollegin,
werter Kollege,
die EU hat in einer Arbeitsgruppe TAX 3 festgestellt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer würden kriminelle Steuerhinterziehungen von Berufs wegen unterstützen. Gegen diese Behauptung wehre ich mich indem ich z. B. den für NRW nominierten Kandidaten der CDU ( und andere Kandidaten ) angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob diese Kandidaten die Diskriminierung unseres Berufstandes unterstützen.
Auf die Antworten bin ich gespannt.
Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen auf, an ihre regionalen Kandidaten zur Wahl in das EU-Parlament ebenso diese Frage zu stellen.
Hier mein Schreiben an den CDU-Kandidaten für NRW.
:
Sehr geehrter Herr Körner
Am 26.3.2019 hat das Plenum des Europaparlaments bei seiner Sitzung in Strasbourg den Abschlussbericht des TAX 3 – Ausschusses für die Reformempfehlungen in Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Europäischen Union angenommen.
In weiten Teilen kann ich diesen Abschlussbericht akzeptieren.
Absolut nicht nachvollziehen kann ich jedoch die im Abschlussbericht angenommenen negativen Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Abschlussbericht beschreibt verallgemeinernd, dass „Intermediäre bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies suggeriere, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter.
Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit nicht als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“ entfremdet werden, so der Text des Abschlussberichts.
Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur aus politischer und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern schlichtweg grundfalsch.
Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen.
Sie kandidieren zur Wahl in dieses Europaparlament, daher frage ich an, wie Sie zu dieser meinen Beruf diskriminierenden Feststellung stehen und ob Sie beabsichtigen, dieser Rufschädigung entgegen zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Höller
Steuerberater
40764 Langenfeld
Tel: 02173 394140
Der Ausdruck "von Berufs wegen" wäre, wenn er denn nicht im Zuge der Übersetzung in den Text gekommen ist, starker Tobak, da gebe ich Ihnen Recht.
Aber Fälle wie S & K haben nun einmal gezeigt, daß ein "richtig großes Rad" nicht von Laien allein, sondern nur mit Hilfe von versierten Beratern gedreht werden kann und der Ausspruch "Gier frißt Hirn" auf Leute aller beruflichen und sozialen Schichten zutrifft.