Guten Morgen alle zusammen,
bei folgenden Fall bin ich mir wieder unsicher:
- Bundesverband e.V.
- nicht gemeinnützig
- Mitgliedsbeiträge unverändert im immer im Januar
- Jahreskonferenz in 11/2020 musste abgesagt werden
- keine Erlöse aus Teilnahmegebühren für Jahreskonferenz 2020
Hat der Verein grundsätzlich Anspruch?
Wenn Ja, muss ein Gewerbeschein/Gewerbeanmeldung vorliegen?