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Verein - Anspruch Überbrückungshilfe II

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Schulz_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Guten Morgen alle zusammen,

 

bei folgenden Fall bin ich mir wieder unsicher:

 

  • Bundesverband e.V.
  • nicht gemeinnützig
  • Mitgliedsbeiträge unverändert im immer im Januar
  • Jahreskonferenz in 11/2020 musste abgesagt werden
  • keine Erlöse aus Teilnahmegebühren für Jahreskonferenz 2020

 

Hat der Verein grundsätzlich Anspruch?

 

Wenn Ja, muss ein Gewerbeschein/Gewerbeanmeldung vorliegen?

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