Hallo Alle zusammen,
Ich habe folgenden (hoffentlich nicht richtigen) Gedankengang:
Wir haben im Rahmen Ü3 in BW ja seit ca Mai den Unternehmerlohn als Antrag im Antrag
Jetzt gab es jedoch einige Ü3 Anträge die vor diesem Zeitpunkt gestellt wurden. Bei einigen Mandanten haben wir keine Änderungsanträge gestellt, sodass es bisher noch nicht zur Auszahlung von dem fiktiven Unternehmerlohn kam.
Da die Frist für Änderungsanträge jetzt bald endet Frage ich mich:
Muss ich jetzt Änderungsanträge einreichen, damit ich erstmalig den Unternehmerlohn beantrage sodass ich keine Frist verpasse oder wird der Unternehmerlohn auch erstmalig im Schlussantrag Ü3 berucksichtigt ? (Muss ja eigentlich fast so sein)
Hoffe man versteht meine Frage
Was meint Ihr?
LG
Guten Morgen @BigApple ,
ich bin der Meinung, dass der Unternehmerlohn auch in der Schlussabrechnung beantragt werden kann.
Es ist ein landesspezifischer Teil der ÜBH3.
Ich würds vergleichen mit dem EK-Zuschuss. Den bekomme ich ja auch über die Schlussabrechnung noch nachträglich.
Aber eine definitive Aussage in den aktuellen FAQs bzw. vom Land Ba-Wü habe ich nicht gefunden. Ich würde dies rein von der Aussage zum Unternehmerlohn rauslesen:
Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land diesen auf Antrag pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen.
Aber schlauer sind wir dann nach der Schlussabrechnung.
Grüße
AKW
Ja eben ich lese es auch nirgends so richtig raus aber sehe es genau so, dass es grundsätzlich nicht sein kann.
Aber ich bin mir nicht sicher ob ich es riskieren soll bis zur Schlussabrechnung zu warten.
Wie verfahren Sie ?
Hallo,
wenn ich die Worte unseres vermutlich scheidenden Gesundheitsministers etwas umformulieren darf:
Wir haben jedem der die Hilfe beantragt hat das Korrekturangebot mit allen Konsequenzen gemacht. Die meisten haben dieses Korrekturangebot in Anspruch genommen. Der Rest lebt mit dem Risiko der Ansteckung Ablehnung 😉
Grüße AKW